Banken: Berenberg räumt Fehler ein und legt Abschluss vor

Datum21.07.2026 11:53

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Privatbank Berenberg hat nach einem erzwungenen Austausch der Geschäftsleitung Fehler im Jahresabschluss 2025 eingeräumt. Diese umfassen geschönte Ergebnisse und unübliche Kreditvergaben an die frühere Geschäftsleitung. Das Kundengeschäft blieb laut Bank unberührt. Der Jahresabschluss wurde nun von Deloitte uneingeschränkt testiert und weist einen Überschuss von 20,2 Millionen Euro aus (im Vorjahr 81,6 Mio. Euro). Die Bafin hatte wegen möglicher Corporate-Governance-Verstöße Sonderbeauftragte eingesetzt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Banken“. Lesen Sie jetzt „Berenberg räumt Fehler ein und legt Abschluss vor“. Nach dem von der Bafin erzwungenen Austausch der Berenberg-Geschäftsleitung hat die Hamburger Privatbank Fehler eingeräumt und den ausstehenden Jahresabschluss 2025 vorgelegt. Das teilte die Bank mit. Die Fehler im Jahresabschluss seien aufgefallen, als dieser erstellt worden sei. Eine vom Verwaltungsrat veranlasste Untersuchung habe anschließend ergeben, dass Ergebnisse der Bank geschönt und Kredite zu unüblichen Bedingungen an Mitglieder der Geschäftsleitung vergeben worden seien. Das Kundengeschäft war den Angaben zufolge davon nicht betroffen.  Weiter teilte Berenberg mit, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte am Montag den Jahresabschluss 2025 uneingeschränkt testiert habe. Die Bank hat demnach einen Jahresüberschuss von 20,2 Millionen Euro erzielt. 2024 lag der Überschuss noch bei 81,6 Millionen Euro. Die strittigen Vorfälle unter der vorigen Geschäftsleitung seien in dem Jahresabschluss 2025 verarbeitet worden. Berenberg hatte am 19. Juni überraschend mitgeteilt, dass die Geschäftsleitung der Bank ausgetauscht worden sei. Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin setzte zwei Sonderbeauftragte ein. Hintergrund waren Hinweise auf mögliche sogenannte Corporate-Governance-Verstöße während der Prüfung des Jahresabschlusses 2025, die von der Bafin aber nicht näher erläutert wurden.  Die "Wirtschaftswoche" hatte diesen Monat berichtet, dass ein Vertreter der früheren Geschäftsleitung Widerspruch gegen den Bescheid der Bafin eingelegt hat. Der Anwalt des Managers bestätigte den Vorgang auf Anfrage. © dpa-infocom, dpa:260721-930-415915/1