Gewalt gegen Frauen: Herrmann bewertet elektronische Fußfesseln positiv

Datum21.07.2026 09:00

Quellewww.zeit.de

TLDRBayerns Innenminister Joachim Herrmann befürwortet elektronische Fußfesseln als Schutzmaßnahme gegen Gewalt an Frauen. Er lobt die positive Erfahrung Bayerns mit der Präventivmaßnahme und betont die Verbesserung des Opferschutzes. Die geplante Reform des Gewaltschutzgesetzes soll den Einsatz solcher Fußfesseln zur Durchsetzung von Annäherungsverboten ausweiten. Opfer werden fortan digital vor Tätern gewarnt und so besser geschützt, insbesondere in Stalkingfällen. Eine technische Funktionsfähigkeit wird als gegeben angesehen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gewalt gegen Frauen“. Lesen Sie jetzt „Herrmann bewertet elektronische Fußfesseln positiv“. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bewertet den Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei Tätern von Gewalt gegen Frauen positiv. Bayern habe mit der Anordnung als Präventivmaßnahme gute Erfahrungen gemacht, sagte der CSU-Politiker im Bayerischen Rundfunk. "Dass wir hier den Schutz von potenziellen Opfern verbessern können, ist unstrittig." Mit Blick auf die bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes ergänzte Herrmann: "Inwieweit das jetzt mit den neuen gesetzlichen Grundlagen ausgeweitet wird, wird man sehen. Insgesamt ist es aber vor allem erfreulich, dass es technisch wirklich gut funktioniert."  Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes soll der Einsatz elektronischer Fußfesseln die Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. Damit kann ein vom Gericht angeordnetes Annäherungsverbot effektiver durchgesetzt werden. Denn kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt. Mit Inkrafttreten der Reform im kommenden Jahr wird mit einer deutlichen Steigerung der zu überwachenden Personen gerechnet. "In erster Linie sind das Fälle, wo wir Opfer schützen wollen", schilderte Herrmann bei Bayern 2. "Das sind vor allem auch Auflagen von Stalkingfällen, wenn ein - in der Regel - Mann eine Frau belästigt hat, es hier vielleicht schon zu Straftaten gekommen ist, die Gefährdung besteht, dass der Mann wieder der Frau zu nahe kommen will, sie verfolgt, bedrängt und dann das Gericht entsprechende Auflagen macht." © dpa-infocom, dpa:260721-930-415015/1