Barrierefreiheit: Behindertenbeauftragter beklagt mangelnde Barrierefreiheit im ÖPNV

Datum21.07.2026 07:49

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesbehindertenbeauftragte kritisiert die mangelnde Barrierefreiheit im ÖPNV. Kaputte Aufzüge und nicht barrierefreie Haltestellen erschweren Menschen mit Behinderung die Nutzung stark. Die Bundesländer und Kommunen haben die gesetzliche Pflicht zur vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 nicht erfüllt. Eine ADAC-Untersuchung bestätigt dies, nur 20% der Straßenbahn- und 3% der Bushaltestellen erfüllen die Standards für einen einfachen Ein- und Ausstieg.

InhaltKaputte Aufzüge und enge Flächen erschweren Menschen mit Behinderung die Nutzung des Nahverkehrs. Dabei müsste bereits seit Jahren flächendeckend Barrierefreiheit gelten. Der Behindertenbeauftragte des Bundes, Jürgen Duse, hat hohe Hürden bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs für Menschen mit Behinderungen beklagt. "Vielerorts funktionieren die Aufzüge oft wochenlang nicht, gerade in ländlichen Gebieten gibt es bei Bushaltestellen noch immer Stufen und enge Flächen", sagte Duse der Nachrichtenagentur dpa.  Bundesländer und Kommunen sind eigentlich dazu verpflichtet, den öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei zu gestalten. Durch das Personenbeförderungsgesetz hätten sie bereits bis 2022 vollständige Barrierefreiheit umsetzten müssen. "Das wurde nicht erfüllt", sagte Duse. Hintergrund der Äußerungen ist eine Untersuchung des ADAC von etwa 150 Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen in deutschen Städten, die teils von Betroffenen begleitet wurde. Das Ergebnis: Oft ist der Einstieg für Menschen mit Behinderung, Rollator oder Kinderwagen erschwert.  Insgesamt erfüllen demnach nur 20 Prozent der untersuchten Straßenbahnhaltestellen empfohlene Abstände zwischen Bordsteinkante und Fahrzeug. Nur in diesen Fällen würde ein Ein- und Ausstieg auch ohne Rampe gelingen. Bei den Bussen hielten nur drei Prozent passgenau, wie der Automobilclub mitteilte. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.