Datum20.07.2026 14:10
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Prozess um den Gewalttod eines Mädchens vor 32 Jahren in Unterfranken stockt. Die Verteidigung hat Befangenheitsanträge gegen eine Schöffin und Richter gestellt, was zur Unterbrechung der Verhandlung führte. Einigen Anträgen zufolge könnte die Schöffin mit dem früheren Besitzer des Reiterhofs, wo die Tat geschah, verwandt sein und die Richter hätten dies nicht transparent gemacht. Der Angeklagte war zur Tatzeit 17 Jahre alt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Cold Case vor Gericht“. Lesen Sie jetzt „Prozess um Gewalttat an Mädchen vor 32 Jahren stockt“. Der neuerliche Prozess zum gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken vor mehr als 32 Jahren ist ins Stocken geraten. Die Verteidigung hat zwei Befangenheitsanträge vor dem Landgericht Würzburg gestellt, einen gegen eine Schöffin der Kammer sowie einen weiteren gegen den Kammervorsitzenden und einen Richter. Nach Angaben einer Landgerichtssprecherin wurde danach die Verhandlung am Montag unterbrochen. Wann über die Befangenheitsanträge entschieden wird, war zunächst unklar. Am 6. August soll der Prozess fortgesetzt werden. Der 49 Jahre alte Angeklagte soll die 13 Jahre alte Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs ermordet haben. Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstädter Ortsteil Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart). Der Verdächtige hatte sich zu Prozessauftakt Mitte Mai nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der wegen Mordes angeklagte Deutsche zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war. Die Anklage gegen den Mann stammt aus dem Dezember 2021. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Mann – sechseinhalb Jahre Jugendstrafe – vom Dezember 2024 aufgehoben. Daher wird der Fall nun abermals vor dem Landgericht verhandelt. Nach Angaben der Gerichtssprecherin soll die Mutter der betroffenen Schöffin in der Vergangenheit versucht haben, Einfluss in dem Fall zu nehmen - Details wurden nicht genannt. Zudem gibt es Hinweise, dass die Schöffin mit dem früheren Besitzer des Reiterhofs, auf dem das Mädchen starb, weitläufig verwandt sein könnte. Die Frau beteuert laut Gerichtssprecherin, davon nichts gewusst zu haben. In dem Befangenheitsantrag gegen die Richter geht es darum, dass diese nach Meinung der Verteidigung aus Transparenzgründen von Anfang an hätten mitteilen sollen, dass die Schöffin bis 1976 in dem kleinen Dorf Wiesenfeld gewohnt hat. Die Tat dort, um die es in dem Prozess geht, ereignete sich 1993. © dpa-infocom, dpa:260720-930-411944/1