Gerichtsverfahren: Urteil gegen 21-Jährigen nach Axt-Angriff in ICE

Datum20.07.2026 12:50

Quellewww.zeit.de

TLDREin 21-jähriger Syrer wurde vom Landgericht Regensburg wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in einen psychiatrischen Fall eingewiesen. Der Mann hatte im Juli 2025 im Wahn mehrere Reisende in einem ICE mit einer Axt angegriffen, wobei zwei Personen schwer verletzt wurden. Aufgrund einer diagnostizierten Schizophrenie und akuter Wiederholungsgefahr wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gerichtsverfahren“. Lesen Sie jetzt „Urteil gegen 21-Jährigen nach Axt-Angriff in ICE“. Weil er vor gut einem Jahr im Wahn mehrere Reisende in einem ICE in Niederbayern mit einer Axt angegriffen hat, ist für einen 21-Jährigen die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet worden. Der Syrer ist aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig, wie die Vorsitzende Richterin nach der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Regensburg sagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht legte dem 21-Jährigen unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklagevertreter und Verteidiger: Sie hatten übereinstimmend gefordert, dass der Beschuldigte in der Psychiatrie bleibt.  Nach Überzeugung des Gerichts attackierte der Mann am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer. Der ICE kam bei Straßkirchen westlich von Deggendorf zum Stehen. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen. Dass bei dem Angriff niemand zu Tode kam, sei schlichtweg Zufall gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Beschuldigte habe während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie entwickelt. Er höre unter anderem Stimmen mit imperativem Charakter und habe sich zum Tatzeitpunkt selbst bedroht und in einer Notwehrsituation gefühlt, sagte die Vorsitzende Richterin unter Berufung auf die Sachverständige. Weil derzeit eine erhebliche Wiederholungsgefahr bestehe, bleibe der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung. © dpa-infocom, dpa:260720-930-411422/1