Regensburg: 21-Jähriger bleibt nach Axtangriff in Psychiatrie

Datum20.07.2026 12:38

Quellewww.spiegel.de

TLDREin 21-Jähriger, der Reisende in einem ICE mit Axt und Hammer angriff, muss dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Das Landgericht Regensburg befand ihn wegen Schizophrenie schuldunfähig, jedoch mit erheblicher Wiederholungsgefahr. Die Tat war nicht politisch oder religiös motiviert. Der Mann entwickelte die Erkrankung während seiner Flucht als unbegleiteter Minderjähriger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltEin Mann hatte mit Axt und Hammer Reisende in einem ICE attackiert. Nun entschied ein Gericht: Der Täter ist aufgrund einer Schizophrenie schuldunfähig, er muss in der Klinik bleiben. Er hatte kein politisches Motiv. Vor gut einem Jahr hatte ein heute 21-jähriger Mann Reisende im ICE mit einer Axt angegriffen. Nun entschied das Landgericht Regensburg, dass er dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik bleiben muss – es bestehe eine erhebliche Wiederholungsgefahr. Aufgrund einer Erkrankung sei er jedoch schuldunfähig, erklärte die Vorsitzende Richterin nach der Urteilsverkündung. Es handle sich um keine politisch oder religiös motivierte Tat, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht legte dem Täter unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Mit dem Urteil folgte es den Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklagevertreter und Verteidiger: Sie hatten übereinstimmend gefordert, dass der Beschuldigte in der Psychiatrie bleibt. Nach Überzeugung des Gerichts attackierte der Mann am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer. Der ICE kam bei Straßkirchen (Landkreis Straubing-Bogen) zum Stehen. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen. Dass bei dem Angriff niemand zu Tode kam, sei schlichtweg Zufall gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Beschuldigte ist syrischer Staatsbürger. Er habe während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie entwickelt. Er höre unter anderem Stimmen mit imperativem Charakter und habe sich zum Tatzeitpunkt selbst bedroht und in einer Notwehrsituation gefühlt, sagte die Vorsitzende Richterin unter Berufung auf die Sachverständige.