Bertelsmann-Stiftung: Geld für mehr Teilhabe erreicht Großteil ärmerer Kinder nicht

Datum20.07.2026 07:37

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Bertelsmann Stiftung kritisiert, dass der Teilhabebetrag von 15 Euro für ärmere Kinder kaum genutzt wird. Nur etwa 18% der Sechs- bis 15-Jährigen und 12% der 15- bis 18-Jährigen erhalten die Leistung, die für Sport oder Ferien vorgesehen ist. Komplizierte Antragsverfahren und Bürokratie erschweren den Zugang. Auch andere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erreichen nicht alle. Die Stiftung fordert eine Vereinfachung und automatische Auszahlung, um Teilhabe zu ermöglichen.

InhaltFinanzielle Hilfen sollen Kindern aus Familien mit Grundsicherung Sport oder Ferienfreizeiten ermöglichen. Doch bei acht von zehn Berechtigten kommt das Geld nicht an. Ein großer Teil der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen erhält nicht den ihnen zustehenden monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro. Das geht aus einer Berechnung der Bertelsmann Stiftung hervor. Demnach bekämen mehr als acht von zehn Kindern und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung beziehen, den monatlichen Betrag aus dem staatlichen sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket nicht. Von den Sechs- bis unter 15-Jährigen nehmen demnach lediglich rund 18 Prozent die staatliche Leistung in Anspruch. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen seien es 12 Prozent. Der Teilhabebetrag kann etwa für Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten eingesetzt werden. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, ist die Inanspruchnahme den Angaben zufolge noch geringer. Für Kinder aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, bleibt wegen fehlender Daten unklar, wie viele von ihnen die Leistungen erhalten. Auch andere Leistungen des 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepakets erreichen den Berechnungen zufolge nicht alle Berechtigten. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kita nutzten demnach nur 37 Prozent der Sechs- bis unter 15-Jährigen. Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro pro Jahr erhalten laut der Stiftung 78 Prozent. Damit bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Zwischen den Bundesländern gibt es der Stiftung zufolge deutliche Unterschiede. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der Berechtigten die Leistungen in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegen mit einer Bewilligungsquote von rund 21 und 15 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag nur einen von zehn der anspruchsberechtigten jungen Menschen. Als Gründe nannte die Stiftung unter anderem unterschiedliche Antrags- und Bewilligungsverfahren, komplizierte Formulare und umfangreiche Nachweispflichten, die es den Eltern erschweren, die Leistungen zu beantragen. "Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig", teilte Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik, mit. "Teilhabe ist kein Zusatz, sondern eine wichtige Voraussetzung für Bildung, Zugehörigkeit und ein gutes Aufwachsen", sagte Funcke weiter. Die Stiftung fordert deshalb, den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern. Bürokratie sollte abgebaut und Leistungen auch ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt werden. Das würde auch die Kommunen in der Verwaltung entlasten. Zudem brauche es eine verlässliche Datengrundlage zu den Anspruchsberechtigten und der Leistungsnutzung. Eine bundesweit einheitliche Statistik zu den Anspruchsberechtigten und der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Leistungen gibt es bislang nicht. Für ihre Schätzung setzte die Stiftung deshalb die Zahl der bewilligten Leistungen ins Verhältnis zur Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Bürgergeld-Daten beziehen sich auf das Jahr 2025. 2011 hatte die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, um bei Kindern und Jugendlichen den finanziellen Bildungs- und Teilhabebedarf zu decken. Dabei geht es unter anderem um die Teilnahme an Ausflügen in der Schule und in Kitas, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten.