Bahn-Mitarbeiter aus Zug gestürzt – Überwachungsvideo weckt laut Gericht Zweifel am Tathergang

Datum20.07.2026 07:57

Quellewww.spiegel.de

TLDREin Bahnmitarbeiter stürzte bei Karlsruhe nach einer Ticketkontrolle aus einem fahrenden Zug und wurde schwer verletzt. Ein Fahrgast wird verdächtigt, ihn attackiert zu haben. Das Gericht lehnte einen Haftbefehl gegen den 36-jährigen Verdächtigen ab, da ein Überwachungsvideo Zweifel am Tathergang aufkommen ließ. Der genaue Unfallhergang ist unklar. Der Verdächtige hat einen festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle, wodurch Fluchtgefahr ausgeschlossen wurde.

InhaltBei Karlsruhe fiel ein Mitarbeiter der DB-Sicherheit aus einem fahrenden Zug und wurde schwer verletzt – mutmaßlich nach einer Attacke durch einen Fahrgast. Jetzt hat das Gericht erklärt, warum der Tatverdächtige auf freiem Fuß bleibt. Nach der mutmaßlichen Attacke auf einen Bahnmitarbeiter, der aus einem fahrenden Regionalzug stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde, bleibt der Tatverdächtige auf freiem Fuß. Der Haftbefehl wurde vom Amtsgericht Karlsruhe abgelehnt. Hintergrund ist unter anderem ein Überwachungsvideo. Der Sicherheitsmitarbeiter war am Freitagabend nach einer eskalierten Ticketkontrolle aus einem mit rund 120 Kilometern pro Stunde fahrenden Regionalzug gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll der 36-jährige Verdächtige ihn geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels habe die Zugtür nachgegeben und der Bahnmitarbeiter sei durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug gefallen. Unklar ist, wieso genau die Tür nachgab. Der Zug war unterwegs nach Karlsruhe. Der 36-Jährige war nach der Tat zunächst festgenommen worden. Das Amtsgericht Karlsruhe teilte mit, der Haftrichter habe kurz nach der Anhörung des Beschuldigten ein Überwachungsvideo der Bahn ausgewertet. Die Aufnahmen hätten Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergeben. Was genau zu sehen ist und welche Erkenntnisse sich daraus ergeben, ließ das Gericht offen. Der genaue Hergang der Tat sei weiter Gegenstand intensiver Ermittlungen. Nach Angaben des Amtsgerichts war das Video einer der Gründe, weshalb der von der Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl gegen den 36-Jährigen wegen Körperverletzung abgelehnt wurde. Nach Einschätzung des Haftrichters fehlte der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht. Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Damit habe auch kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen.