Datum20.07.2026 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDREine Analyse der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass in Rheinland-Pfalz nur wenige Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung beziehen, den Teilhabebetrag für Sport und Kultur erhalten. Nur 9% der 6- bis unter 15-Jährigen und 4,2% der 15- bis unter 18-Jährigen nutzen diese Leistung, was deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Stiftung kritisiert den aufwendigen Antrags- und Bewilligungsprozess und fordert eine Vereinfachung, um die Inanspruchnahme zu erhöhen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Analyse Bertelsmann-Stiftung“. Lesen Sie jetzt „Nur wenige Kinder in RLP erhalten Teilhabe-Gelder“. Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung beziehen, haben Anspruch auf einen Zuschuss für das Mitmachen bei Sport und Kultur - gehen in Rheinland-Pfalz aber oft leer aus. Nur etwa 9 Prozent der anspruchsberechtigten 6- bis unter 15-Jährigen erhalten hier den monatlichen Betrag von 15 Euro zur sozialen und kulturellen Teilhabe, wie eine Analyse der Bertelsmann-Stiftung ergab. Rheinland-Pfalz liegt damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 18,3 Prozent. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur 4,2 Prozent (bundesweit: 12,1 Prozent). Damit bildet Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich insgesamt das Schlusslicht. Der Teilhabebetrag wurde vor 15 Jahren eingeführt, gemeinsam mit Zuschüssen für andere Bereiche, etwa in der Schule. Die finanzielle Unterstützung für Schulbedarf in Höhe von 195 Euro pro Jahr erhalten den Berechnungen zufolge in Rheinland-Pfalz 76 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen, deren Familien Grundsicherung bekommen. Das gemeinsame Mittagessen nutzen hingegen 28 Prozent der Kinder. Bei der älteren Altersklasse sind beide Quoten deutlich niedriger: Etwas mehr als die Hälfte der Jugendlichen erhielt den Zuschuss zum Schulbedarf; das Mittagessen nutzten nur rund 6 Prozent. Bundesweit sei der Abruf der Hilfen bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, noch geringer, hieß es in einer Mitteilung der Stiftung aus Gütersloh. Die Autoren beklagen, dass wegen mangelnder Daten bei Kindern aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, nicht bekannt sei, wie viele von ihnen die Leistungen erhalten. Außerdem sei die Inanspruchnahme zu stark vom Wohnort der Eltern abhängig. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der Berechtigten die Leistungen in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. In Berlin und Hamburg ist die Quote vergleichbar mit jener von Rheinland-Pfalz: Auch dort erreicht der Teilhabebetrag nur etwa einen von zehn der anspruchsberechtigten jungen Menschen. "Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig", betont Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es Funcke zufolge den Eltern, die Leistungen zu beantragen. Die Stiftung fordert deshalb, den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern. Gelder sollten ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt und so auch Bürokratie abgebaut werden. Das würde auch die Kommunen in der Verwaltung entlasten. Die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hatte 2011 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, um bei Kindern und Jugendlichen den finanziellen Bildungs- und Teilhabebedarf zu decken. Dabei geht es unter anderem um die Teilnahme an Ausflügen in der Schule und in Kitas, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten. © dpa-infocom, dpa:260720-930-409716/1