Analyse Bertelsmann-Stiftung: Teilhabe-Zuschuss kommt bei Kindern im Saarland kaum an

Datum20.07.2026 05:00

Quellewww.zeit.de

TLDREine Analyse der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass der Teilhabe-Zuschuss für Kinder im Saarland zur Finanzierung von Sport- und Kulturaktivitäten nur gering in Anspruch genommen wird (15,7 %). Dies liegt unter dem Bundesschnitt. Bürokratische Hürden und aufwendige Antragsverfahren erschweren den Zugang. Die Stiftung fordert eine Vereinfachung durch automatische Auszahlung zur besseren sozialen und kulturellen Teilhabe.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Analyse Bertelsmann-Stiftung“. Lesen Sie jetzt „Teilhabe-Zuschuss kommt bei Kindern im Saarland kaum an“. Nur wenige Kinder und Jugendliche, deren Familien Grundsicherung beziehen, erhalten im Saarland den Zuschuss für das Mitmachen bei Sport und Kultur - obwohl sie Anspruch darauf hätten. Von den anspruchsberechtigten 6- bis unter 15-Jährigen erhalten hier nur 15,7 Prozent den monatlichen Betrag von 15 Euro zur sozialen und kulturellen Teilhabe, wie eine Analyse der Bertelsmann-Stiftung ergab. Damit liegt das Saarland unter dem Bundesschnitt von 18,3 Prozent. In der Altersgruppe der 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur 6,7 Prozent (bundesweit: 12,1 Prozent). Eingeführt wurde der Teilhabebetrag vor 15 Jahren, gemeinsam mit Zuschüssen für andere Bereiche, etwa in der Schule. Die finanzielle Unterstützung für Schulbedarf in Höhe von 195 Euro pro Jahr erhalten den Berechnungen zufolge rund 74 Prozent der saarländischen 6- bis unter 15-Jährigen, deren Familien Grundsicherung bekommen. Das gemeinsame Mittagessen nutzt hingegen etwa ein Viertel der Kinder. Bei der älteren Altersklasse sind beide Quoten deutlich niedriger: 58 Prozent beim Schulbedarf-Zuschuss, etwas mehr als 5 Prozent beim Mittagessen. Bundesweit sei der Abruf der Hilfen bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, noch geringer, hieß es in einer Mitteilung der Stiftung aus Gütersloh. Die Autoren beklagen, dass wegen mangelnder Daten bei Kindern aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, nicht bekannt sei, wie viele von ihnen die Leistungen erhalten.  Außerdem sei die Inanspruchnahme zu stark vom Wohnort der Eltern abhängig. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der jüngeren Berechtigten die Leistungen in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag nur einen von zehn der anspruchsberechtigten jungen Menschen.  "Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig", betont Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es Funcke zufolge den Eltern, die Leistungen zu beantragen.  Die Stiftung fordert deshalb, den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern. Gelder sollten ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt und so auch Bürokratie abgebaut werden. Das würde auch die Kommunen in der Verwaltung entlasten.  Die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hatte 2011 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, um bei Kindern und Jugendlichen den finanziellen Bildungs- und Teilhabebedarf zu decken. Dabei geht es unter anderem um die Teilnahme an Ausflügen in der Schule und in Kitas, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten. © dpa-infocom, dpa:260720-930-409722/1