Gerichtsverfahren: Nach Axtangriff in ICE – Urteil erwartet

Datum20.07.2026 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDREin Urteil wird heute im Fall des 21-Jährigen erwartet, der im Juli 2025 mehrere Reisende in einem ICE mit einer Axt angriff. Der Angeklagte, der wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt, befindet sich in einer psychiatrischen Klinik. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklagevertreter plädierten übereinstimmend dafür, dass er dort verbleiben soll. Ihm werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Zwei Personen wurden bei der Tat schwer verletzt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gerichtsverfahren“. Lesen Sie jetzt „Nach Axtangriff in ICE – Urteil erwartet“. Weil er im Wahn mehrere Reisende in einem ICE mit einer Axt angegriffen haben soll, befindet sich ein 21-Jähriger in einer psychiatrischen Klinik. Gut ein Jahr später wird heute (10.30 Uhr) vor dem Landgericht Regensburg das Urteil gegen den Syrer erwartet.  Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenklagevertreter waren sich in ihren Plädoyers einig: Der Beschuldigte soll in der Psychiatrie bleiben. Dem Mann werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.  Nach Überzeugung der Ermittler attackierte der Mann am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste mit einer Axt. Der ICE kam daraufhin bei Straßkirchen (Landkreis Straubing-Bogen) zum Stehen. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen. Die Opfer seien psychisch belastet, litten unter Angst und Albträumen. Dass bei dem Angriff niemand zu Tode kam, sei schlichtweg Zufall gewesen, so der Staatsanwalt. Der Verteidiger sagte, sein Mandant bereue die Tat und sei selbst erschrocken von den schwerwiegenden Auswirkungen auf die Geschädigten. In seinem Plädoyer verwies er darauf, dass der Beschuldigte schwer krank sei und die Tat im Wahn begangen habe. © dpa-infocom, dpa:260720-930-409427/1