Datum19.07.2026 12:22
Quellewww.zeit.de
TLDRVerbraucherzentralen fordern klare Regeln für Handgepäck im Flugverkehr, da die aktuellen Vorgaben von Airlines oft unübersichtlich und teuer sind. Sie bemängeln, dass die EU-Vorschrift, angemessenes Handgepäck kostenlos zu befördern, von den Fluggesellschaften unterschiedlich ausgelegt wird. Dies führt zu Verwirrung und unerwarteten Kosten für Reisende, insbesondere vor und während der Hauptreisezeit. Deswegen wurden bereits Klagen gegen mehrere Airlines eingereicht.
InhaltDie Verbraucherzentralen haben gegen mehrere Fluggesellschaften geklagt. Sie kritisierten unübersichtliche Regeln beim Fliegen mit Handgepäck. Anlässlich des Beginns der Hauptreisezeit im Sommer haben Verbraucherzentralen unübersichtliche Regeln und Preise beim Fliegen mit Handgepäck bemängelt. "Flugreisende sollten ihr Handgepäck vor Reiseantritt genau nachmessen und mit den Höchstmaßen der Fluggesellschaft abgleichen. Das nervt, wird sonst aber leider schnell teuer", sagte die Chefin des Bundesverbandes, Ramona Pop. "Es braucht dringend Klarheit, was Airlines kostenlos transportieren müssen", forderte sie. Bei kleineren Gepäckstücken, die Passagiere in die Kabine mitnehmen können, gelten oft schon bei der Ticketbuchung unterschiedliche Vorgaben und Preismodelle. "Laut EU-Recht müssen Fluggesellschaften angemessenes Handgepäck kostenlos transportieren", sagte Pop. Diese Regel werde aber von jeder Airline anders ausgelegt. "An den Flughäfen ärgern sich die Leute über Chaos am Gepäckschalter und über die Kostenfallen, die dort lauern können." So sei oft nur ein Mini-Gepäckstück zur Gratis-Mitnahme zugelassen, in vielen Fällen müssten Reisende mit größerem Handgepäck draufzahlen. Die Verbraucherzentrale habe gegen mehrere Fluggesellschaften geklagt. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.