Datum19.07.2026 11:13
Quellewww.spiegel.de
TLDRIn Nordrhein-Westfalen erhöhen über ein Drittel der Kommunen die Grundsteuer, was zu Mehrkosten für Eigentümer und Mieter führt. Viele Gemeinden greifen auf diese Maßnahme zurück, um kommunale Finanzkrisen zu bewältigen. Die Hebesätze sind teilweise um über 50 Prozent gestiegen, was die steigenden Lebenshaltungskosten verstärkt. Gerichtsverfahren zur Zulässigkeit unterschiedlicher Hebesätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien sind anhängig.
InhaltIn vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wird die Grundsteuer erhöht, teils um mehr als 50 Prozent. Das betrifft nicht nur Eigentümer – diese reichen die Kosten oft an die Mieter weiter. Mehr als jede dritte Kommune in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Grundsteuer für das laufende Jahr erhöht. Das hat eine Auswertung des Bundes der Steuerzahler ergeben. In dem bevölkerungsreichsten Bundesland (knapp 18 Millionen Einwohner) gibt es insgesamt 396 politisch selbstständige Städte und Gemeinden. 140 dieser Kommunen haben den sogenannten Hebesatz bei der Grundsteuer von 2025 auf 2026 angehoben. Darunter sind den Angaben zufolge Köln, Mülheim an der Ruhr, Hagen und Neuss. Besonders stark seien die Hebesätze in Vettweiß (um 377 Punkte), Dinslaken (350 Punkte) und Bergkamen (325 Punkte) gestiegen. Das sind laut Bund der Steuerzahler Steigerungsraten von teilweise mehr als 50 Prozent. Der Hebesatz ist ein von jeder Gemeinde selbst festgelegter Prozentsatz, mit dem der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag multipliziert wird und der so die tatsächliche Höhe der Grundsteuer bestimmt. Die Grundsteuer betrifft nicht nur die Immobilieneigentümer. Bei vermieteten Objekten wird sie in der Regel auf die Mieter umgelegt. Diese bekommen die Erhöhung der Grundsteuer dann mit der Nebenkostenabrechnung zu spüren. Die Abrechnung für das jeweilige Jahr erhalten Mieter meist im Folgejahr. "Die kommunale Finanzkrise ist real, und die Menschen vor Ort bekommen das zu spüren", sagt der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler NRW, Rik Steinheuer, zu den Erhöhungen der Grundsteuer. "Die Tendenz, dass dieser staatlich beeinflusste Teil der Miete besonders stark steigt, verfestigt sich." Weitere Erhöhungen seien in den kommenden Jahren zu befürchten. Lediglich drei Kommunen in NRW hätten den Hebesatz für das laufende Jahr im Vergleich zu 2025 gesenkt: Borgholzhausen (um 34 Punkte), Büren (9 Punkte) und Ahlen (1 Punkt). Gemessen an den Hebesätzen könne Wohnen in diesen drei Kommunen zumindest etwas günstiger werden, erklärt der Verband. Sie haben zusammengenommen knapp 100.000 Einwohner. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigen Einnahmequellen. Mit dem Geld finanzieren sie unter anderem etwa Schulen und Kindergärten oder auch Straßen und Spielplätze. Nach der Auswertung des Bundes der Steuerzahler haben viele Kommunen die neuen Hebesätze erst im laufenden Jahr beschlossen. Bis zum Stichtag 30. Juni sei das rückwirkend möglich. Am höchsten sind die Hebesätze in Alsdorf (1240 Punkte), Nideggen (1200 Punkte) und Lüdenscheid (1190 Punkte). Insgesamt 25 Städte und Gemeinden mit einheitlichen Hebesätzen für alle Grundstücke liegen laut Steuerzahlerverband über der 1000-Punkte-Marke. Der Durchschnittswert beträgt in NRW 764 Punkte – der höchste Wert unter den Flächenländern. Bei den Kommunen mit differenzierten Hebesätzen summiere sich der Durchschnitt auf 686 Punkte für die Wohngrundstücke und auf 1258 Punkte für Nicht-Wohngrundstücke. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen seien 53 Kommunen von differenzierten Hebesätzen zum einheitlichen System zurückgekehrt. "Gerade in diesen Städten und Gemeinden wird Wohnen teurer, da die zuvor tendenziell entlastenden differenzierten Sätze für Wohngrundstücke nun hinfällig sind", erklärt der Bund der Steuerzahler. Er fordert, Bund und Land müssten "endlich für eine sinnvolle Aufgabenverteilung und eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sorgen". Ständig erhöhte Standards müssten zurückgeschraubt werden. Steuererhöhungen dürften keine Dauerlösung für strukturelle Probleme sein. Mehrere Verwaltungsgerichte in NRW hatten Urteile zur Grundsteuer in NRW verkündet. Die Richter waren sich in ihren Bewertungen allerdings nicht einig. Deshalb sind jetzt Verfahren am Oberverwaltungsgericht in Münster in der nächsten Instanz anhängig. Verhandelt werden soll noch in diesem Jahr, wie Gerichtspräsident Carsten Günther bei der Jahrespressekonferenz im März angekündigt hatte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte Anfang Dezember entschieden, dass NRW-Kommunen von Gewerbebetrieben keine höheren Grundsteuer-Hebesätze verlangen dürfen als von Wohngrundeigentümern. Solche unterschiedlichen Hebesätze sind nach einem NRW-Gesetz vom Sommer 2024 möglich. Etwa ein Drittel der Kommunen hatte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das Gericht in Gelsenkirchen hatte diese Regel auch nicht grundsätzlich untersagt. Es bemängelte dagegen die nicht ausreichende Begründung in den kommunalen Satzungen. Grundsätzlich gilt: Mieter:innen müssen nur das zahlen , was im Mietvertrag vereinbart wurde. Die sogenannten Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die Vermieter:innen durch Eigentum entstehen. Es sind also Ausgaben, die sich durch die Nutzung einer Mietwohnung oder eines Grundstücks ergeben und von Wohnungs- oder Hauseigentümer:innen auf die Mieter:innen nach einem bestimmten Verteilerschlüssel umgelegt werden. Dazu gehören in der Regel etwa: Wichtig: Nicht alle Kosten dürfen auf die Mieter:innen umgelegt werden – etwa, wenn extra eine Hausverwaltung beauftragt wird, das Treppenhaus gestrichen oder die Treppe repariert werden muss. In diesen Fällen müssen Vermieter:innen die Kosten selbst tragen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die deutlich unterschiedlichen Grundsteuersätze für bewohnte und nicht bewohnte Grundstücke der Stadt Hilden gekippt. Hier fehlte den Richtern in der Satzung die korrekte Abgrenzung der Fälle.