Neues EU-Gesetz: Große Unternehmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr vernichten

Datum19.07.2026 03:25

Quellewww.zeit.de

TLDREin neues EU-Gesetz verbietet großen Unternehmen die Vernichtung unverkaufter Kleidung. Ziel ist es, Textilabfälle und CO2-Emissionen zu reduzieren. Kritikern zufolge könnte das Gesetz jedoch leicht umgangen werden, insbesondere bei Fast-Fashion-Produkten. Es fehlen funktionierende Recycling-Strukturen und konsequente Kontrollen, was die Wirksamkeit des Gesetzes in Frage stellt. Händler könnten zusätzliche Kosten für Lagerung und Weitervermarktung entstehen.

InhaltEine EU-Vorschrift untersagt großen Firmen künftig die Vernichtung von unverkaufter Kleidung. Unternehmen könnten das Verbot jedoch leicht umgehen, warnen Umweltschützer. Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift ist am heutigen Sonntag in Kraft getreten. Ausnahmen gelten unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder wiederaufbereitet werden kann. Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft. Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. Bisweilen gilt die Entsorgung als günstiger, anstatt Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten. Laut dem Modeverband GermanFashion werde die neue Regelung für viele europäische Bekleidungsunternehmen kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden. "Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte", sagte Lange. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert das Gesetz als "Papiertiger". Für mehr Nachhaltigkeit brauche es funktionierende Strukturen für Sammlung, Sortierung und Recycling, sagte Experte Jonas Stracke. Solange diese Voraussetzungen fehlten, belaste das Gesetz die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz. Umweltschutzorganisationen gehen die neuen Vorschriften nicht weit genug. Laut Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace könnten Unternehmen das Gesetz leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. "Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern." Der WWF äußerte sich ähnlich. Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte die neue Regelung das Angebot an reduzierter Ware steigern. Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth: "Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden". Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für Händler entstünden dadurch zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung.