Datum18.07.2026 07:36
Quellewww.spiegel.de
TLDREin neues Gesetz befreit Krankenkassen von der Pflicht, Beitragsänderungen mitzuteilen. Dies erschwert den Wettbewerb und die Transparenz im Gesundheitssystem, da Kunden nun selbstständig Preise vergleichen müssen. Ursprünglich geplante individuelle Benachrichtigungen per E-Mail wurden gestrichen. Kritiker bezeichnen dies als versteckten Skandal, während einige Kassen und die SPD Nachbesserungsbedarf sehen.
InhaltSie erwarten, dass Ihre Krankenkasse Bescheid gibt, wenn sie die Beiträge erhöht? Das muss sie laut einem neuen Gesetz nicht mehr. Ein schwerer Fehler des Gesetzebers. Wie konnte das passieren? Krankenkassen in Deutschland leben in einem Konkurrenzsystem. Wir haben hierzulande über 90 solcher Kassen, weil dieser Wettbewerb dafür sorgen soll, dass sich bessere Ideen durchsetzen können und am Ende für alle Versicherten eine bessere und preiswertere Gesundheitsversorgung möglich gemacht wird. Der Preis für ein solches System: Es gibt eben diese über 90 Krankenkassen, mit jeweils eigenen Vorständen und eigener Verwaltung. Jede von ihnen versucht, mit leicht unterschiedlichen Konzepten innerhalb eines gesetzlichen Rahmens Erfolg zu haben. Das Ganze heißt Marktwirtschaft. Als Verbraucherjournalist bin ich grundsätzlich ein großer Fan dieses Prinzips. Die besten Angebote sollen gewinnen. Damit ein solches Konkurrenzsystem funktioniert, braucht es in einer idealen Welt aber vollständige Informationen. Das habe ich vor über 40 Jahren in meiner großen Volkswirtschaftsvorlesung an der Uni gelernt. Informationen über Preise und Leistungen, damit ich mich für das richtige Angebot entscheiden kann. Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur von "Finanztip" und Geschäftsführer der Finanztip Verbraucherinformation GmbH. Der Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. "Finanztip" refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links, nach deren Anklicken "Finanztip" bei entsprechenden Vertragsabschlüssen des Kunden, etwa nach Nutzung eines Vergleichsrechners, Provisionen erhält. Mehr dazu hier .Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift "Finanztest" geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der "taz". Dort war er jahrelang ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Auf SPIEGEL.de schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld. Jetzt hat die schwarz-rote Koalition beschlossen, dass Ihre Kasse Ihnen eine mögliche Preiserhöhung nicht mehr mitteilen muss – weder per Brief noch per Mail noch auf einem anderen Weg. Die entsprechende Vorschrift im Paragrafen 175 des Sozialgesetzbuches V hat die Regierungskoalition ersatzlos gestrichen. Das erschwert jedenfalls den Vergleich mit der Konkurrenz, erschwert den Wettbewerb bei der Auswahl der Kassen. Und ärgert mich als Journalist. Denn Marktwirtschaft heißt im konkreten Fall: Die Kunden müssen die Preise, Konzepte und Arbeitsweisen der jeweiligen Krankenkasse leicht verstehen und vergleichen können, um sich jeweils für die individuell beste Kasse entscheiden zu können. Der Gesetzgeber bestimmt nur den Rahmen für die notwendigen Leistungen und Services. Der einfache Vergleich der Preise ist besonders wichtig, weil die Leistungen eben im Kern vorgeschrieben sind. Bei den Zusatzbeiträgen jedoch unterscheiden sich die Kassen um bis zu 2,2 Prozentpunkte. In Euro bedeutet das: Wenn Sie gut verdienen, zahlen Sie bei einer teuren Kasse für die gesetzlich gleiche Leistung über 750 Euro brutto mehr im Jahr. Die gleiche Summe legt noch mal Ihr Arbeitgeber drauf. Neben dem Preis interessiert Kunden natürlich: Wie ist die Präsenz der Kasse vor Ort? Wie funktioniert der Service? Welche Leistungen werden beim Zahnarzt bezahlt? Und wo gehen die Leistungen meiner ausgewählten Kasse für junge Familien, Chroniker oder Hobbysportler über die der Konkurrenz hinaus? Über 30 Kriterien fragen wir bei Finanztip regelmäßig ab . An Preistransparenz hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit hart gearbeitet. Abgeordnete unterschiedlicher Parteien haben in den vergangenen Legislaturperioden dazu beigetragen, dass alle Kassenversicherten die Informationen bekommen, die sie für die Kassenentscheidung brauchen. Dass die Versicherten jede Beitragserhöhung individuell mitgeteilt bekommen. Dass es eine öffentlich zugängliche Liste mit den Zusatzbeiträgen jeder Kasse gibt. Dass die Versicherten theoretisch jedes Jahr die Kasse wechseln können (knapp fünf Prozent der Versicherten haben das im vergangenen Jahr getan ). Und, dass Kunden erfahren, was andere Kassen im Schnitt verlangen und ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen nutzen können. Um alle Details des Wechselns kümmert sich die neue Kasse und erleichtert kluge Kundenentscheidungen . Jetzt sollen die Kunden anders als bei Stromanbietern, Gasanbietern, Wasserwerken, Banken und Versicherungen von Gesetzes wegen nicht mehr erfahren, wenn ihr Beitrag steigt. Künftig sollen Beitragserhöhungen von zum Beispiel 50 Euro im Monat nicht mehr mitgeteilt werden müssen. Wieso diese Kehrtwende? Ich hatte einen Verdacht: Haben etwa die Krankenkassen die Abgeordneten auf eine solche, abwegige Idee gebracht? Dafür gibt es im Gesetzgebungsverfahren Indizien. Im ursprünglichen Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierung stand, dass Kunden künftig nicht mehr per Brief über Beitragserhöhungen informiert werden müssen, eine individuelle E-Mail reiche auch. Das leuchtet ein, spart zehn Millionen Euro für Papier und Porto im Jahr und sorgt trotzdem für Information. Erst in der abschließenden Beratung des Gesundheitsausschusses, für die es regelmäßig keine Protokolle gibt, setzte sich in der Regierungskoalition offenbar die Idee durch, dass die Information der Kunden störe und deswegen ersatzlos entfallen kann. Wie jetzt geschehen. Die Idee, dass die individuelle Information wegfallen kann, findet sich am deutlichsten in der Stellungnahme des Dachverbands der Betriebskrankenkassen für das Gesetzgebungsverfahren. Dort heißt es: "Die Änderung (individuelle Info auch per Mail) geht nicht weit genug". Die Betriebskrankenkassen seien für eine "Information ohne zwingende Formvorgaben, somit auch über die Mitgliederzeitschrift oder beispielsweise die Homepage". Auf das Sonderkündigungsrecht müsse künftig zwar noch aufmerksam gemacht werden. Aber: "Der Hinweis auf die Möglichkeit eines Wechsels in eine günstigere Kasse ist ebenfalls zu streichen." Auch der AOK-Bundesverband und der GKV-Spitzenverband aller Kassen empfahlen, auf die individuellen Mails und Anschreiben zu verzichten und auf Mitgliederzeitschriften und Homepages zu setzen. Einen völligen Verzicht aber forderten auch die Kassen nicht. Wie konnte es dann bei den über 60 Änderungen, die Union und SPD am ursprünglichen Gesetzentwurf des Ministeriums vornahmen, dazu kommen, dass der Wegfall jeder Information für Kunden beschlossen wurde? Ich weiß es immer noch nicht. Am Freitagnachmittag hat der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, dann ein wenig Licht ins Dunkel gebracht und den schwarzen Peter erst mal zur Union herübergeschoben. Die Idee zur Streichung sei "im Rahmen der Berichterstattergespräche von der Unionsseite eingebracht" worden, teilte er mir mit. Womöglich haben die Sozialdemokraten in diesen Gesprächen die Brisanz wirklich nicht verstanden. Jedenfalls haben sie die Streichung mit durchgewinkt. Und auf die Frage, ob denn für die Abgeordneten genug Zeit gewesen sei, sich mit all den Änderungsideen vertraut zu machen, erklärten die Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU/CSU und SPD vergangene Woche ausdrücklich, es sei genug Zeit gewesen. Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Auffassung und wollte sich nicht mit Zeitvorgaben für die Länge einer Gesetzesberatung einmischen. Pantazis hört sich inzwischen ziemlich zerknirscht an und schreibt mir am Freitag: "Deshalb sehen wir als SPD-Bundestagsfraktion an dieser Stelle Nachsteuerungsbedarf." Es brauche eine "praxistaugliche Neuregelung, die den bürokratischen Aufwand reduziert, gleichzeitig aber eine niedrigschwellige und verlässliche Information der Versicherten, insbesondere auch über digitale Kanäle, sicherstellt." Man wird sehen, ob und wann die Regelung kommt. Drei SPD-Abgeordnete und ein CDU-Abgeordneter haben am Ende gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Alle anderen haben sich erst mal für den Verzicht auf Information für die Versicherten entschieden. Ein weiterer SPD-Abgeordneter hat sich enthalten . Sie können sich jetzt entscheiden, künftig die Mitgliederzeitschrift Ihrer Krankenkasse von der ersten bis zur letzten Seite zu lesen, in der Hoffnung, dass die Kassen mindestens dort noch informieren, wie uns das einige Kassen diese Woche auf Nachfrage erklärt haben. Dem AOK-Bundesverband jedenfalls geht der komplette Wegfall der Info zu weit, schrieb er mir. Die TK, Deutschlands größte Krankenkasse, will auch künftig mindestens generell informieren, und die BKK Firmus, Deutschlands aktuell günstigste Kasse, hat angekündigt, auch künftig App und Mail für die Kundeninformation über Beitragsveränderungen einzusetzen. Oder Sie schreiben dem Vorstand Ihrer Kasse selbst, dass Sie auch künftig über Beitragsveränderungen bei der Kasse individuell informiert werden möchten. Wenn Sie eine Antwort bekommen, schicken Sie mir gern eine Kopie dieser Antwort an Chefredaktion@finanztip.de . Sie können auch an die Bundestagsfraktionen von Union und SPD schreiben und um Nachsteuerung bitten. Wir bei Finanztip halten Sie bei künftigen Beitragsveränderungen auch auf dem Laufenden. In diesem Jahr haben bislang drei Kassen den Beitrag erhöht. Die größte von ihnen, die IKK Classic, hat immerhin 2,8 Millionen Mitglieder und den Beitrag zum 1. August um 0,45 Prozentpunkte auf 3,85 Prozent angehoben. Die Gesetzesänderung mit dem Wegfall der Informationen über Beitragserhöhungen habe ich einen heimlichen Skandal genannt. Finden Sie das Urteil zu hart, oder noch gar nicht hart genug?