Erneuerbare-Energien-Gesetz: Reiche rudert bei Kürzungsplänen für Ökostromförderung zurück

Datum18.07.2026 06:20

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) überarbeitet. Ursprünglich geplante Kürzungen bei der Ökostromförderung wurden reduziert. Die Einspeisevergütung für Solar-Neuanlagen sinkt schrittweise bis 2030. Ausgleichszahlungen für netzbedingte Abschaltungen werden weniger stark gekürzt. Ziel ist die Netzstabilität, die Förderung von Windkraft und Biomasse sowie die Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2030. Nach Kritik, insbesondere von der SPD, wurde ein Kompromiss gefunden.

InhaltErste Reformpläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zum Erneuerbare-Energien-Gesetz stießen auf Kritik. Der neue Entwurf sieht weniger Kürzungen vor. Die Förderung erneuerbarer Energien soll laut einem neuen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums doch nicht so stark beschnitten werden wie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ursprünglich geplant. So soll die Einspeisevergütung für Strom aus ab 2027 neu-installierten, kleinen Solaranlagen nicht abrupt abgeschafft, sondern bis 2030 schrittweise zurückgefahren werden. Nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung müssen die Anlagenbetreiber den produzierten Strom direkt auf dem Markt verkaufen. Auch die Kürzung von Ausgleichszahlungen an Anlagenbetreiber in Gebieten, in denen wegen zu geringer Netzkapazität Ökostromanlagen zeitweise abgeschaltet werden müssen, fällt nach dem Gesetzentwurf geringer aus als zuerst vorgesehen. Künftig fällt diese Entschädigung erst dann aus, wenn in einer Gegend die Stromproduktion aufgrund einer Überlastung des Stromnetzes um mehr als fünf Prozent gedrosselt werden muss. Bisher war geplant, dass Ausgleichszahlungen bereits eingestellt werden, wenn die Produktion nur um drei Prozent heruntergefahren werden muss.  Ziel ist es, den Zubau von Windanlagen und großen PV-Anlagen besser zu steuern, sodass die Netze nicht durch zu hohe Stromproduktion in bestimmten Gegenden überlastet werden. Hintergrund ist, dass die Netze mitunter nicht schnell genug ausgebaut werden. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass "eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird", dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden. Insgesamt sollen bis 2029 zwölf Gigawatt an Windenergie hinzukommen. Auch die Ausbauziele für Stromerzeugung aus Biomasse sollen mit dem Entwurf erhöht werden. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein.  Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.  Vor allem ‌die SPD hatte sich gegen aus ihrer Sicht zu radikalen Kürzungen durch Reiches ursprüngliche Vorschläge gestemmt. Sie befürchtete eine Gefährdung der Energiewende. Vor allem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) stellten sich dagegen. Nach monatelangen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung hat man nun offenbar eine Einigung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und beim Netzpaket erzielt. Der Entwurf wurde zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt. Diese haben bis zum 22. Juli Zeit, dazu Stellung zu nehmen.