Datum17.07.2026 19:37
Quellewww.zeit.de
TLDREin ehemaliger Notfallsanitäter wurde vom Landgericht München II wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er betäubte seine Ex-Freundin und eine Kollegin mit Beruhigungsmitteln, da er hilflose Frauen sexuell anziehend fand. Günstig für ihn waren eine Schlichtungsvereinbarung, ältere Taten und keine Wiederholungsgefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gefährliche Körperverletzung“. Lesen Sie jetzt „Sanitäter betäubt zwei Frauen - gerade noch Bewährung“. Das Landgericht München II hat einen ehemaligen Notfallsanitäter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, der seiner Ex-Freundin und eine Kollegin mit Beruhigungsmitteln schachmatt gesetzt hatte. Motiv war demnach, dass der heute 28-Jährige hilflose Frauen sexuell anziehend fand. Das teilte das Gericht nach der Urteilsverkündung mit. Damit entging der Angeklagte nur ganz knapp dem Gefängnis - Bewährung gibt es nur für Freiheitsstrafen bis maximal zwei Jahre. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung. Zugunsten des 28-Jährigen wirkte sich aus, dass er mit einer der beiden Frauen eine Schlichtungsvereinbarung geschlossen und sich zu Entschädigung verpflichtet hat. Außerdem liegen die Taten schon lange zurück, und die Richter gehen davon aus, dass keine Wiederholungsgefahr besteht. Seiner Ex-Freundin soll der Mann das Beruhigungsmittel im Jahr 2019 bei einem Trinkspiel verabreicht haben. Laut ihrer Zeugenaussage war der jungen Frau anschließend stundenlang schwindlig, sie war demnach "wie weggetreten". Vier Jahre später kam es zu einem ähnlichen Vorfall - während des Dienstes: Laut Urteil verabreichte der Notfallsanitäter einer Kollegin zweimal an einem Abend das gleiche starke Beruhigungsmittel. Auch das zweite Opfer war schwer benommen. "Sein Kick war das Bewusstlose", hatte eine Frau im Zeugenstand ausgesagt. Die Richter werteten die Aussagen beider Frauen als glaubwürdig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Angeklagt war der Mann darüber hinaus auch wegen Vergewaltigung, doch in der Mitteilung des Gerichts war dieser Vorwurf nicht mehr genannt. © dpa-infocom, dpa:260717-930-402221/1