Datum17.07.2026 16:49
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) klagt gegen den Fondsanbieter Verius wegen Millionenverlusten. Zwischen 2019 und 2022 investierte die KVBW Verwaltungsgelder in den Immobilienfonds, dessen Handel im Dezember 2022 ausgesetzt wurde. Die KVBW sieht sich getäuscht und hofft auf Schadensersatz. Beitragsgelder sind nicht betroffen. Die Anlage erfolgte mit garantierter Verzinsung und wurde extern geprüft.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Millionenverluste aus Fonds“. Lesen Sie jetzt „Verlustgeschäft mit Verius - KVBW klagt gegen Fondsanbieter“. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) rechnet mit Millionenverlusten aus Geschäften mit dem Immobilienfonds der Schweizer Gesellschaft Verius. Das teilte ein Sprecher der Behörde mit. Es handle sich aber nicht um Beitragsgelder. Zwischen 2019 und 2022 habe die KVBW Mittel des eigenen Verwaltungshaushalts in den Fonds investiert. Dessen Börsenhandel wurde im Dezember 2022 ausgesetzt. Seit 2025 verdichteten sich die Hinweise, dass diese Investition voraussichtlich größere Verluste mit sich bringen werde, sagte der Sprecher. "Ärztliches Honorar oder Beitragsgelder von Krankenversicherten sind nicht betroffen." Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, die KV aus Baden-Württemberg habe 50 Millionen Euro investiert. Aus den bisherigen Erkenntnissen ergebe sich, dass die Anleger über die Sicherheit und aufsichtsrechtliche Zulässigkeit dieser Anlagen bewusst getäuscht wurden. "Deshalb haben KVBW und andere Anleger Ende 2025 beim Landgericht Frankfurt Klage auf Schadensersatz eingereicht", erklärte der Sprecher. Die KVBW versuche damit, den Verlust zumindest teilweise auszugleichen. In der damaligen Negativzinsphase erfolgte die Anlage mit einer Garantieverzinsung von 1,25 Prozent. Die Zulässigkeit der Anlagen sei vor dem Kauf durch zwei Prüfungsgesellschaften bestätigt worden. Auch rückblickend ergaben sich bei der externen Wirtschaftsprüfung und einer Prüfung der Finanzanlagen unter anderem durch die Innenrevision keine Beanstandungen. © dpa-infocom, dpa:260717-930-401532/1