Datum17.07.2026 15:14
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verwaltungsgericht des Saarlandes hat dem AfD-Gemeindeverband Gersheim den Zugang zu einem Dorfgemeinschaftshaus für ein Sommerfest gestattet. Der Eilantrag der AfD wurde genehmigt, da die Veranstaltung dem Widmungszweck des Hauses entspreche und freie Kapazitäten verfügbar seien. Eine Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht möglich.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Saarland“. Lesen Sie jetzt „Gericht: AfD darf Sommerfest im Dorfgemeinschaftshaus feiern“. Der AfD-Gemeindeverband Gersheim bekommt für sein Sommerfest Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde im Saarpfalz-Kreis. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes beschlossen und damit einem Eilantrag des Gemeindeverbandes stattgegeben. Das Gericht begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass die Veranstaltung dem Widmungszweck entspreche und es für den hilfsweise beantragten Termin noch Kapazitäten gebe. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einlegen. © dpa-infocom, dpa:260717-930-400931/1