Wahlausschuss: 20 Parteien können bei Landtagswahl antreten

Datum17.07.2026 13:09

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Landeswahlausschuss Sachsen-Anhalt hat 20 Parteien für die Landtagswahl zugelassen. Neben den etablierten Parteien dürfen auch kleinere Gruppierungen wie die Gartenpartei und Tierschutzpartei antreten. Vereinigungen wie "Superlative für Deutschland" wurden nicht anerkannt. Die Zulassungsfrist für Wahlvorschläge endet am 20. Juli. Die Wahl findet am 6. September statt. Aktuelle Umfragen sehen die AfD vorn, während die Regierungskoalition ihre Mehrheit verlieren könnte.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wahlausschuss“. Lesen Sie jetzt „20 Parteien können bei Landtagswahl antreten“. Für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt können nach einem Beschluss des Landeswahlausschusses insgesamt 20 Parteien Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Sie seien offiziell anerkannt worden, teilte die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin mit. Neben den im Landtag vertretenen Parteien CDU, AfD, Linke, SPD, FDP und Grüne können damit unter anderem auch die Gartenpartei, die Tierschutzpartei und die Partei Volt Wahlvorschläge einreichen. Nicht als Parteien anerkannt wurden hingegen etwa Vereinigungen mit den Namen "Superlative für Deutschland (Super)" und "Bananen für Deutschland (Banane)". Sie hätten nicht die formellen Voraussetzungen dafür erfüllt, hieß es in der Mitteilung. Die anerkannten Parteien können ihre Vorschläge bis zum 20. Juli einreichen. Über deren Zulassung entscheiden die jeweils zuständigen Wahlausschüsse dann bis zum 24. Juli.  Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet am 6. September statt. Nach den jüngsten Umfragen könnte die Koalition aus CDU, SPD und FDP ihre Mehrheit verlieren. Die AfD liegt deutlich vorn und strebt eine Alleinregierung an. Alternativ kommt eine CDU-geführte Minderheitsregierung in Betracht, die gegebenenfalls punktuell mit den Linken zusammenarbeiten müsste. © dpa-infocom, dpa:260717-930-399871/1