Urteil: Vier Jahre Haft für Selbstanzündung in Straßenbahn

Datum26.11.2025 13:33

Quellewww.zeit.de

TLDREin 24-jähriger Algerier wurde vom Landgericht Schwerin zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er sich in einer Straßenbahn selbst angezündet hatte. Der Vorfall, der im Juni 2025 stattfand, verursachte einen Schaden von etwa 10.000 Euro, jedoch wurden keine weiteren Passagiere verletzt. Der Angeklagte, zuvor drogenkrank und psychiatrisch behandelt, war im Prozess als schuldfähig eingestuft worden. Sein Verteidiger kündigte Revision an, während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren forderte.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil“. Lesen Sie jetzt „Vier Jahre Haft für Selbstanzündung in Straßenbahn“. Weil er sich in einer Straßenbahn in Schwerin selbst angezündet hat, ist ein junger Mann vom Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der 24-jährige Algerier hatte sich an einem Sonntagmorgen im Juni 2025 in der Bahn Benzin übers Bein geschüttet und in Brand gesetzt. Es entstand ein Feuerball, der rund 10.000 Euro Schaden an der Straßenbahn verursachte. Verletzt wurde außer dem Täter niemand in der nur wenig besetzten Bahn. Sein Verteidiger kündigte Revision gegen das Urteil an, das wegen schwerer Brandstiftung erging. Der junge Mann, viele Jahre drogenkrank und vor der Tat auch schon in psychiatrischer Behandlung, hatte sich am Vorabend jenes Sonntags in einer Bar in Schwerin selbst verletzt. Seine Schnittverletzung wurde in der Notaufnahme des Krankenhauses behandelt, die er am Sonntagmorgen dann verließ.  In einer Tankstelle gegenüber füllte er Benzin in eine Bierflasche, bis ein Mitarbeiter nach 0,2 Litern geistesgegenwärtig den Notknopf drückte. Dann ging der Beschuldigte zur nächsten Straßenbahnhaltestelle und stieg in die Bahn. Die von der Tankstelle alarmierte Polizei stoppte die Straßenbahn auf ihrem Weg in die Innenstadt. Die Überwachungskamera hielt den Fall fest, das Video wurde im Prozess abgespielt. Danach zündete der Beschuldigte, der gleich am Eingang des ersten Wagens saß, sein unmittelbar zuvor mit Benzin übergossenes Bein an, als der erste Polizist die Bahn betrat.  Dem Beamten schlug ein Feuerball entgegen, dessen Ausbreitung glücklicherweise durch die Plexiglasscheibe gestoppt wurde, die den Eingang von der ersten Sitzreihe zum Schutz vor Zugluft trennt. Der Polizist, ein Ex-Soldat mit Afghanistan-Erfahrung, zog sich sofort zurück. Kurz darauf sprang der Algerier aus der Bahn, ein anderer Polizist löschte die Flammen an dem 24-Jährigen und im Eingangsbereich der Bahn. Der erste Beamte sagte im Prozess, er sei dankbar, dass die Scheibe da war. Anderenfalls hätte er mit Sicherheit Verletzungen im Gesicht erlitten. Ein Brandgutachter sagte in der Verhandlung, der Polizist könne insbesondere dem Tankstellen-Mitarbeiter danken, der die Zapfsäule so schnell gesperrt habe. Wäre die doppelte Menge Benzin in der Flasche gewesen, wäre die Kraft des Feuerballs wohl so groß gewesen, dass die Scheibe geborsten wäre. Weiter sagte der Sachverständige, dass von allen Beteiligten eine Passagierin in größter Gefahr gewesen sei, die laut Überwachungskamera nur einen Meter hinter dem Täter saß. Zum Beginn des Prozesses Anfang November war unklar, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Es stand die Vermutung im Raum, dass er im Zustand paranoider Schizophrenie gehandelt haben könnte. Deshalb begann die Verhandlung als Sicherungsverfahren - dabei geht es um die Unterbringung eines Täters in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Ein Gutachter erklärte jedoch, der Beschuldigte sei schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft forderte am Ende vier Jahre und drei Monate Haft, der Verteidiger einen Freispruch.  Der Mann wurde bei dem Zwischenfall am 29. Juni schwer verletzt und musste in einer Spezialklinik in Lübeck behandelt werden. Anschließend wurde er in Untersuchungshaft genommen. © dpa-infocom, dpa:251126-930-343597/1