Datum17.07.2026 11:29
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Kreis Nordfriesland legte Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein, der ein geplantes Punk-Protestcamp auf Sylt erlaubt. Der Kreis sieht darin kein versammlungsrechtlich geschütztes Ereignis, sondern primär Campen. Trotz der Beschwerde kann das Camp voraussichtlich plangemäß starten, da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat. Das Verwaltungsgericht hat über den Widerspruch gegen die Ablehnung des Camps noch nicht entschieden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Protestcamp“. Lesen Sie jetzt „Beschwerde des Kreises wegen Punk-Camp auf Sylt“. Der Kreis Nordfriesland hat vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zum geplanten Punk-Protestcamp (20. Juli bis 26. August) auf Sylt eingelegt. Sollte das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde in diesem Eilverfahren zurückweisen, kann das Camp im geplanten Umfang stattfinden, wie eine Sprecherin des Kreises mitteilte. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) bestätigte den Eingang der Beschwerde. Zuvor hatten Medien berichtet. Der Kreis Nordfriesland hatte den Antrag für das Camp abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat eine Privatperson Widerspruch eingelegt, der nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch aufschiebende Wirkung hat. Über den Widerspruch selbst hat das Gericht dagegen noch nicht entschieden. Die Organisation "Aktion Sylt" hatte das Punk-Protestcamp in Tinnum auf Sylt beantragt. Nach Auffassung des Kreises handelt es sich dabei aber nicht um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes. Im Vordergrund stehe das gemeinsame Campen, nicht die gemeinsame Meinungskundgabe. Das Camp sei überwiegend ein Schlaf- und Versorgungscamp und nicht hauptsächlich eine Versammlung zur gemeinsamen politischen Meinungsäußerung, argumentierte der Kreis. "Der Kreis ist inhaltlich immer noch nicht davon überzeugt, dass das Camp unter dem Schutz des Grundgesetzes steht", sagte eine Kreissprecherin. Die Beschwerde entfalte aber keine aufschiebende Wirkung, wirke sich also nicht auf den Aufbau des Camps aus. Deshalb könne die "Aktion Sylt" plangemäß am Sonntag mit dem Aufbau beginnen. Hätte die Beschwerde des Kreises Erfolg, müsste das Camp unverzüglich aufgelöst werden. Mit dem 9-Euro-Ticket waren im Sommer 2022 zahlreiche Punks aus ganz Deutschland nach Sylt gereist und hatten mit ihrem Protestcamp bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Damals campierten rund 100 Punks in Zelten vor dem Rathaus in Westerland. Seit 2023 ist das Camp weiter außerhalb auf dem Tinnumer Festplatz untergebracht. © dpa-infocom, dpa:260717-930-399208/1