Datum17.07.2026 10:16
Quellewww.zeit.de
TLDRDer BGH erlaubt Wohnungseigentümern den Einbau von Balkon-Klimaanlagen ohne Zustimmung der Gemeinschaft, solange die Rechte anderer Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Geräusche im üblichen Rahmen sind hinzunehmen. Gerichte können den Einbau erlauben, wenn keine übermäßige Beeinträchtigung vorliegt oder die betroffenen Eigentümer zustimmen, selbst wenn die Eigentümergemeinschaft dagegen ist. Eine Abwägung aller Interessen ist erforderlich.
InhaltWohnungseigentümer dürfen Klimaanlagen auf dem Balkon auch ohne die Zustimmung anderer Eigentümer installieren. Deren Rechte dürfen nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Wohnungseigentümern dürfen die Erlaubnis zum Einbau einer Split-Klimaanlage auf dem Balkon grundsätzlich von der Eigentümergemeinschaft verlangen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, ist die Voraussetzung dafür, dass die Rechte der anderen Eigentümer aus der Eigentümergemeinschaft nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Dass die Klimaanlage später Geräusche macht, spielt demnach für die Erlaubnis keine Rolle. "Der Betrieb einer Klimaanlage ist in gewissen Grenzen hinzunehmen", sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsverkündung. Grundsätzlich müssen bauliche Veränderungen wie feste Split-Klimaanlagen, für die durch die Fassade gebohrt wird, durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erlaubt werden. Stimmt die Mehrheit der Eigentümer jedoch dagegen, kann ein Gericht den Einbau dem BGH zufolge dennoch erlauben. Möglich wird das, wenn alle Eigentümer, deren Rechte beeinträchtigt werden, einverstanden sind, oder es keine übermäßige Beeinträchtigung gibt. Brückner sagte, es müsse abgewogen werden. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.