Datum17.07.2026 10:18
Quellewww.zeit.de
TLDRDer nordrhein-westfälische AfD-Chef Martin Vincentz weist die Forderung der Bundesspitze, die Aufstellungsversammlung für die Landtagswahl 2027 abzubrechen, zurück. Er wirft der Parteispitze um Alice Weidel vor, die Zusammensetzung der Landesliste beeinflussen zu wollen. Vincentz begründet die Fortsetzung der Versammlung mit fehlender rechtlicher Grundlage für einen Abbruch und betont, dass eine laufende Versammlung nicht gestoppt werden könne. Es gebe Zweifel, ob es um Rechtssicherheit oder um Parteistrategie gehe.
InhaltDer Chef der NRW-AfD wirft der Bundesspitze um Alice Weidel in die Zusammensetzung der Landesliste vor. Ein Abbruch des Landesparteitags sei zudem nicht möglich. Der Vorsitzende des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen, Martin Vincentz, hat das Schreiben des Bundesvorstands und die Aufforderung zum Abbruch der Landeswahlversammlung zurückgewiesen. In einer Antwort an die AfD-Chefin Alice Weidel schrieb er, er wundere sich, dass nach den gescheiterten "Sabotageversuchen der Gruppe ›Operation Filibuster‹" nun "angebliche Rechtsunsicherheiten" als Grund für einen Abbruch der Listenaufstellung angeführt würden. Der AfD-Bundesvorstand hatte den Landesverband dazu aufgefordert, die gesamte Aufstellung der Kandidaten für die Landtagswahl 2027 abzubrechen und neu anzusetzen. Vincentz wies das zurück. "Wer über die Zusammensetzung einer Liste verhandeln will, hält sie ersichtlich selbst für wirksam; über das Ergebnis einer vermeintlich rechtswidrigen Wahl verhandelt man nicht", schrieb er an Weidel. "Es drängt sich mithin die Frage auf, ob es um die Rechtssicherheit der Liste geht — oder um ihre Zusammensetzung." Es gebe keine rechtliche Grundlage, auf welcher der Bundesvorstand eine Landesversammlung abbrechen könne, weswegen das Schreiben Weidels eine reine politische Erklärung sei, schreibt Vincentz. "Die Aufstellungsversammlung hat am 9. Juli 2026 begonnen, wurde ordnungsgemäß unterbrochen und wird am 17. Juli 2026 um 10:00 Uhr fortgesetzt", schreibt er. Eine laufende Versammlung könne rechtlich gar nicht mehr abgebrochen werden. "Der Landesvorstand könnte Ihrer Aufforderung also selbst dann nicht nachkommen, wenn er es wollte." Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.