Abgeordnetenhauswahl: Kommerzielle Wahlwerbung ist schon erlaubt

Datum17.07.2026 09:00

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Berlin ist kommerzielle Wahlwerbung auf dafür zugelassenen Flächen zeitlich unbeschränkt erlaubt, da keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist und der Inhalt nicht limitiert ist. Klassische Wahlplakate an Laternenmasten dürfen jedoch erst sieben Wochen vor der Wahl angebracht werden. Das Berliner Straßengesetz wurde dahingehend geändert, dass die Parteien ihre Plakate nun bereits ab 12 Uhr mittags statt um Mitternacht aufhängen dürfen, um ehrenamtlichen Helfern entgegenzukommen und die Kontrolle zu erleichtern.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Abgeordnetenhauswahl“. Lesen Sie jetzt „Kommerzielle Wahlwerbung ist schon erlaubt“. Wahlplakate dürfen in Berlin erst sieben Wochen vor dem Wahltermin an Laternenmasten aufgehängt werden, kommerzielle Wahlwerbung ist aber schon erlaubt. Darauf hat Landeswahlleiter Stephan Bröchler auf dpa-Anfrage hingewiesen.  Für kommerziell genutzte Werbeflächen sei keine Sondernutzungserlaubnis nötig, die Parteien brauchen, um ihre Wahlplakate zum Beispiel an Straßenlaternen aufzuhängen. "Da der Inhalt der Werbung nicht beschränkt ist, ist auf diesen Werbeflächen auch Parteiwerbung ohne zeitliche Beschränkung zulässig." Zuvor hatte das Nachrichtenportal "t-online" über das Thema berichtet.  Auf solchen allgemein zugelassenen Werbeflächen könne auch für politische Zwecke jederzeit geworben werden. Dagegen schreibt das Berliner Straßengesetz für Wahlwerbung auf öffentlichen Flächen vor, dass sie nur für einen Zeitraum von sieben Wochen vor bis spätestens eine Woche nach dem Wahltermin erlaubt ist.  Das Aufhängen von solchen Wahlplakaten beginnt daher am Sonntag, 2. August. In diesem Jahr dürfen die Parteien in Berlin damit bereits um 12 Uhr mittags loslegen. Dafür hat das Abgeordnetenhaus das Berliner Straßengesetz auf Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion entsprechend geändert.  Bisher durften die Parteien mit dem Plakatieren erst um Mitternacht starten. In Berlin werden in einem durchschnittlichen Wahlkampf mehr als 100.000 Plakate an Laternenmasten angebracht.  Das übernehmen überwiegend ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger, wie CDU und SPD in der Begründung zur Gesetzesänderung argumentierten. Durch den früheren Start werde es ihnen leichter gemacht, sich zu engagieren. Außerdem war das Einhalten der Mitternachtsfrist durch die Ordnungsämter kaum zu kontrollieren - in der Vergangenheit wurde regelmäßig dagegen verstoßen. © dpa-infocom, dpa:260717-930-398324/1