Installation auf dem Balkon: Bundesgerichtshof entscheidet über Anspruch auf Klimagerät

Datum17.07.2026 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesgerichtshof entscheidet, ob Wohnungseigentümer den Einbau eines Klimageräts auf dem Balkon verlangen können. Berliner Kläger hatten am Landgericht Erfolg, da keine unzumutbare Beeinträchtigung für Nachbarn gesehen wurde. Die Eigentümergemeinschaft legte Revision ein und führt mögliche Wertminderungen durch Lärm, Kondenswasser und Abluftwärme als Argumente an. Klima-Splitgeräte bestehen aus einer Innen- und einer Außeneinheit, die an der Fassade montiert wird.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Installation auf dem Balkon“. Lesen Sie jetzt „Bundesgerichtshof entscheidet über Anspruch auf Klimagerät“. Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Freitag (9.00 Uhr), ob Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf haben, auf ihrem Balkon ein sogenanntes Klima-Splitgerät einbauen zu lassen. In dem konkreten Fall hatten Eigentümer aus Berlin geklagt, nachdem ihnen der Einbau eines solchen Geräts bei einer Eigentümerversammlung nicht gestattet worden war. Am Landgericht Berlin II hatte die Klage zuletzt Erfolg. Der Einbau habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe, urteilten die Richterinnen und Richter im Juli 2025. Die Kläger hätten daher einen Anspruch darauf, dass ihnen der Einbau erlaubt wird. Die Wohnungseigentümergemeinschaft legte gegen die Berliner Entscheidung Revision ein. Sie kritisiert unter anderem, es bestünde angesichts der allgemein bekannten Auswirkungen des Betriebs von Klimaanlagen - wie etwa Geräusche, Kondenswasser oder Abluftwärme - die ernsthafte Möglichkeit der Minderung des Miet- oder Verkaufswerts der benachbarten Wohnungen. Klima-Splitgeräte bestehen aus zwei Teilen: In einer Inneneinheit wird die Raumluft abgekühlt, über eine Außeneinheit wird die Wärme abgegeben. Die Außeneinheit wird dabei fest an der Außenwand des Gebäudes montiert - die Wand muss dafür durchbohrt werden. © dpa-infocom, dpa:260717-930-397264/1