Datum16.07.2026 18:53
Quellewww.zeit.de
TLDRBundesfamilienministerin Prien plant, das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss zu reformieren, um die Staatsausgaben zu reduzieren. Kernpunkte sind die Kürzung des Anspruchsalters von 18 auf 16 Jahre und eine zukünftige Einkommensgrenze. Ziel ist die Einsparung von jährlich 245 Millionen Euro Bundesmitteln. Die Länder unterstützen die Reform zur Entlastung. Die SPD und Familienverbände lehnen die Kürzungen ab und kritisieren eine Benachteiligung Alleinerziehender.
InhaltBundesfamilienministerin Prien plant, das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss zu reformieren. Noch streitet die Koalition. Doch viele Familien müssen mit Kürzungen rechnen. Die staatlichen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. 2025 hat es Bund und Länder insgesamt 3,2 Milliarden Euro gekostet, wenn sie als Ersatz für Elternteile eingesprungen sind, die nicht selbst für den Unterhalt ihrer Kinder aufkamen. Nur 18 Prozent davon – also weniger als 600 Millionen Euro – wurden im vergangenen Jahr von den säumigen Elternteilen zurückgeholt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss reformieren. 245 Millionen Euro soll allein der Bund jährlich dadurch einsparen, dass das Alter der Kinder, für die Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss besteht, von 18 auf 16 herabgesetzt wird. Ein Entwurf des Gesetzes soll noch im Juli ins Kabinett eingebracht werden. Ziel ist, dass die Neuregelung Anfang 2027 in Kraft tritt. Was das bedeuten würde: Wenn nach der Trennung ein Elternteil hauptsächlich die Erziehungsarbeit übernimmt, kann er für das Kind Unterhalt vom anderen Elternteil verlangen. Kommt dieser seiner Unterhaltspflicht nicht nach, übernimmt der Staat den Unterhaltsvorschuss. Er wird zu den Mitteln gerechnet, die den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Er schließt den Anspruch des Kindes auf Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag und Wohngeld nicht aus. Er wird aber als vorrangige Sozialleistung auf diese Leistungen angerechnet. Zu 60 Prozent tragen die Bundesländer die Kosten, zu 40 Prozent der Bund. Deshalb haben die Bundesländer in der Ministerpräsidentenkonferenz darauf gedrängt, die Ausgaben zu reduzieren. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Wie viel der alleinerziehende Elternteil verdient, spielt dabei keine Rolle – es gibt derzeit keine Einkommensgrenze. Eine gerichtliche Entscheidung gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil ist nicht erforderlich, um Vorschuss vom Staat zu erhalten. Von den betreuenden Elternteilen waren nach Angaben des Bundesfamilienministeriums im vergangenen Jahr rund 778.000 Frauen und rund 78.000 Männer. "Daraus ergibt sich, dass der überwiegende Teil der Anträge von Müttern gestellt wurde; in den entsprechenden Fällen ist der barunterhaltspflichtige Elternteil, der keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt, regelmäßig der Vater." Der Frauenanteil unter den Alleinerziehenden beträgt 85 Prozent. Als nicht alleinerziehend gilt, wer verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt, unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder nicht eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung trägt. Das Kind und der alleinerziehende Elternteil müssen in einem Haushalt zusammenleben. Die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte die Höchstbezugsdauer für den Unterhaltsvorschuss zum 1. Juli 2017 abgeschafft. Davor wurde der Unterhaltsvorschuss höchstens sechs Jahre lang und nur bis zum 12. Geburtstag der Betroffenen gezahlt. Zurzeit erhalten Kinder zwischen 0 und 5 Jahren bis zu 227 Euro, Kinder zwischen 6 und 11 Jahren bis zu 299 Euro und Kinder zwischen dem zwölften und dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zu 394 Euro im Monat. Von den Unterhaltsvorschussbeträgen werden abgezogen: Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, sowie Waisenbezüge, die das Kind nach dessen Tod oder nach dem Tod eines Stiefelternteils erhält. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen oder eigenes Geld verdienen, etwa durch eine Ausbildung, werden die Einkünfte angerechnet. 2025 zahlte der Staat für 855.700 Kinder und Jugendliche den Unterhaltsvorschuss. Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskünfte zu erteilen oder nicht dabei hilft, die Vaterschaft oder den Aufenthalt des anderen Elternteils aufzuklären. Wird ein Unterhaltsvorschuss beantragt, wird der Elternteil, der Unterhalt leisten müsste, darüber informiert und zur Zahlung und zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert. Er muss insbesondere darlegen, dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, seiner Leistungsverpflichtung vollständig nachzukommen. Die Unterhaltsvorschussstelle, die beim Jugendamt am jeweiligen Wohnort angesiedelt ist, kann außerdem bestimmte Informationen bei seiner Arbeitgeberin oder seinem Arbeitgeber, beim Finanzamt, bei Versicherungsunternehmen und bei anderen Sozialleistungsträgern einholen. Wenn der Unterhaltsvorschuss zu Unrecht gezahlt wurde – etwa durch vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben – muss er zurückgezahlt werden. Gleiches gilt, wenn eine Veränderung in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, nicht angezeigt worden ist. Das Problem: Die Behörden tun sich schwer, das Geld von den säumigen Elternteilen zurückzuholen. Daten dazu, in wie vielen Fällen Sanktionen erfolgt sind, liegen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums nicht vor. Derzeit versucht der Staat aber in rund 1,5 Millionen Fällen, die gezahlten Leistungen von einem unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuholen. Die Sozialämter, die das Geld zurückfordern, sind oft überlastet: 2025 lag die Rückholquote bei nur 18 Prozent. Außerdem haben viele Elternteile nicht die Mittel, um den Vorschuss zurückzuzahlen. Laut Bundesfamilienministerium betrifft das den Großteil der Unterhaltsschuldner. Es gibt aber auch Betrug – etwa, wenn Eltern falsche Angaben machen. Bereits jetzt können Elternteile laut Ministerium ein Fahrverbot auferlegt bekommen, wenn sie trotz bestehender Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen und strafrechtlich verurteilt werden. Ein Fahrverbot kann dann als Nebenstrafe verhängt werden. Häufig dauert es mehrere Jahre, um zu klären, ob und in welchem Umfang gezahlte Leistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgeholt werden können. Laut Ministeriumsangaben dauert die Klärung "oftmals deutlich länger als der Zeitraum, in dem ein Kind Unterhaltsvorschuss erhält" – unter Umständen bis zu 30 Jahre. Ministerin Prien plant, den Vorschuss nicht mehr bis zum 18. Geburtstag zu zahlen, sondern nur noch bis zum 16. Mit Kindern im Alter von 16 oder 17 Jahren sei eine Vollzeitberufstätigkeit der alleinerziehenden Elternteile vereinbar, hieß es zur Begründung. Die 2017 vorgenommene Ausweitung bis zur Volljährigkeit soll damit teilweise zurückgenommen werden, um Länder und Kommunen zu entlasten. Außerdem soll der Druck auf säumige Zahler, vor allem die Väter, erhöht werden, sagt Prien. Das könne etwa dadurch geschehen, "dass wir die Verhängung von Fahrverboten schon im Verwaltungsverfahren möglich machen" – also nicht erst durch ein gerichtliches Verfahren, sondern früher durch die zuständige Behörde. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wies außerdem darauf hin, dass im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, als Druckmittel den Führerschein zu entziehen, wenn Unterhaltspflichtige falsche Angaben machen. "Die Länder müssen die Beitreibung stärker forcieren und sie bündeln", sagte Prien. So soll etwa in Hamburg ein neues Zentralamt für höhere Rückholquoten als die derzeit dort erreichten knapp zwölf Prozent sorgen. Anderswo wurden auch Unterhaltsvorschussstellen verstärkt. Ein weiterer Vorschlag kommt von Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU). Er hat sich für eine Einkommensgrenze ausgesprochen. "Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, die müssen wir auf diejenigen konzentrieren, die wirklich bedürftig sind", sagte er dem Sender Welt TV und fügte an: "Wir müssen eine Gehaltsgrenze einziehen." Frei nannte eine Spanne von 4.500 bis 5.000 Euro Monatseinkommen – ab dieser Schwelle sei es "jedenfalls so, dass man kaum rechtfertigen kann, warum die Allgemeinheit hier einspringen sollte". Laut dem Bundesfamilienministerium hätten 110.000 weniger Kinder Anspruch. Etwa 30.000 von ihnen könnten stattdessen andere Leistungen wie Wohngeld erhalten. Betroffen wären nach Priens Angaben also 80.000 Jugendliche. Der ARD sagte Prien, für Bund, Länder und Kommunen ergebe sich durch ihre Vorschläge ein Einsparpotenzial von mehreren Hundert Millionen Euro. Allein auf Bundesebene wären es im Jahr 245 Millionen Euro. Argentiniens Hauptstadt Buenos Aires geht seit gut einem Jahr härter gegen säumige Väter vor. Männer, die den Unterhalt nicht zahlen, haben etwa keinen Zutritt mehr zu Fußballstadien oder Massenveranstaltungen wie Konzerten. Wie streng dies durchgesetzt wird, ist nicht bekannt. Das Vorhaben stößt vor allem beim Koalitionspartner SPD auf Kritik. "Ich lehne die Kürzung des Unterhaltsvorschusses ab", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). "Beim Unterhaltsvorschuss zu kürzen, bestraft die Alleinerziehenden, die alles allein stemmen, und ihre Kinder. Das ist falsch. Der Staat sollte besser diejenigen, die sich vor dem Unterhalt drücken, konsequenter zur Verantwortung ziehen." Der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, sagte im Deutschlandfunk: "Wenn man da knapp 400 Euro den alleinerziehenden Familien wegnimmt, dann ist das für viele einfach eine Katastrophe." Priens Vorschlag sei mit der SPD nicht abgesprochen worden: "Das können wir in der Form so nicht mitmachen." Der Familienbund der Katholiken kritisierte die Kürzungspläne ebenfalls. "Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt", sagte Verbandspräsident Ulrich Hoffmann. Der Vorschuss sei keine Sozialleistung nach dem Gießkannenprinzip, sondern sicher einen Anspruch der Kinder ab. Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa, KNA, epd und AFP.