Datum16.07.2026 18:46
Quellewww.zeit.de
TLDREin Mann (28) aus Afghanistan, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, hat in Ruhpolding einen Zugbegleiter und andere mit einem Messer bedroht. Ein Gericht ordnete seine Unterbringung in einer forensischen Klinik an, da er als psychisch beeinträchtigt und vermindert schuldfähig gilt. Ein Kioskbetreiber konnte ihn mit einem Holzschläger in Schach halten, bis die Polizei eintraf. Die Abschiebung des Mannes ist wegen eines bestehenden Stopps nach Afghanistan derzeit nicht möglich.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit bei Kontrolle“. Lesen Sie jetzt „Messerangreifer von Ruhpolding in forensischer Klinik“. Ein Mann, der in Ruhpolding einen Zugbegleiter und weitere Menschen mit einem Messer bedroht hatte, ist in einer geschlossenen forensischen Klinik untergebracht. Einen entsprechenden Unterbringungsbefehl habe das Amtsgericht Traunstein erlassen, teilte die Bundespolizei mit. Es sei derzeit davon auszugehen, dass der Mann schwer psychisch beeinträchtigt sei und im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe. Am Dienstag war es in einem stehenden Zug in Ruhpolding zum Streit mit einem Schaffner gekommen, der den Mann kontrollieren wollte. Der Verdächtige zog daraufhin ein Messer und bedrohte ihn, wie die Beamten mitteilten. Das Geschehen verlagerte sich auf den Bahnsteig, der Zugbegleiter flüchtete in die Stadt. Bei der Verfolgung warf den Polizeiangaben zufolge der Angreifer sein Messer auf den Bahnbediensteten - ohne ihn zu treffen. Ein Kioskbetreiber habe zwischenzeitlich Kinder in Sicherheit gebracht und mit einem Holzschläger den Messerangreifer in Schach halten müssen. Als Polizeisirenen ertönten, floh der Mann in Richtung Stadtgebiet. Schließlich wurde er im Bereich des Kurparks gestellt und entwaffnet. Bei dem Angreifer handelt es sich laut Bundespolizei um einen 28 Jahre alten Mann aus Afghanistan, der seit 2023 in Deutschland ist. Sein Asylgesuch sei abgelehnt worden, er halte sich jedoch rechtmäßig in der Bundesrepublik auf, weil derzeit ein Abschiebestopp nach Afghanistan bestehe. © dpa-infocom, dpa:260716-930-396366/1