Datum16.07.2026 13:38
Quellewww.zeit.de
TLDRJens Spahn und Daniel Funke sind Eltern geworden, mutmaßlich durch eine Leihmutter in den USA, da dies in Deutschland verboten ist. Kritik entzündet sich an dieser Vorgehensweise, obwohl die Adoption oder leibliche Kinder durch Leihmutterschaft im Ausland für gleichgeschlechtliche Paare möglich sind. Die Anerkennung der Elternschaft ist an strenge Prüfungen durch deutsche Behörden gebunden. Die CDU bekräftigt ihr Verbot von Leihmutterschaft.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Jens Spahn im Familienglück“. Lesen Sie jetzt „Baby mit Leihmutter? Wie das geht und warum es Kritik gibt“. Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Mann Daniel Funke haben mit der Bekanntgabe ihrer Elternschaft in Deutschland einigen Wirbel ausgelöst. Neben dem Bild der beiden mit Kinderwagen gab es auf Instagram Glückwünsche für das Babyglück der beiden Väter, unter anderem von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Etliche kritische Kommentare zielten allerdings darauf, dass die beiden nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung die Hilfe einer Leihmutter in den USA in Anspruch nahmen. Denn genau das ist in Deutschland verboten. Das Wichtigste zum Thema: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts aus dem Mikrozensus 2024 gab es in Deutschland 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, darunter 9.000 Männerpaare. Die Zahl der Kinder in Regenbogenfamilien gab Destatis mit 50.000 an. Wenn man erwachsene Kinder mitzählt, waren es demnach 62.000. Nach Angaben des Verbands für Queere Vielfalt LSVD stammen Kinder schwuler Paaren oft aus früheren heterosexuellen Beziehungen eines Partners. 54 Prozent der schwulen Väter hatten Pflegekinder, wie der Verband berichtet. Eine andere Möglichkeit sei Adoption. "Einige wenige schwule Väter entscheiden sich für leibliche Kinder mittels einer Leihmutterschaft", erklärt der Verband. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, ebenso die Vermittlung. Verträge über eine Leihmutterschaft gelten hierzulande zivilrechtlich als sittenwidrig und sind damit wirkungslos. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. Nicht strafbar machen sich hingegen die "Wunscheltern", die ihr Kind von einer Leihmutter im Ausland austragen lassen. Die größte Hürde ist dann, dass dieses Baby nach Deutschland einreisen darf. Dafür müssen deutsche Behörden die Rechtslage, vor allem die Abstammung und Staatsangehörigkeit, prüfen und ihre Zustimmung geben. Wie das Justizministerium mitteilt, ist die Anerkennung einer Entscheidung über die rechtliche Elternschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einzelfall möglich, wenn zumindest einer der Elternteile mit dem Kind genetisch verwandt ist. Spahn hatte der "Bild"-Zeitung gesagt: "Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm." Spahns Partei hielt im Februar in einem Parteitagsbeschluss fest: "Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft - auch in altruistischen Modellen - in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern." Die Linie soll sich nicht ändern, wie eine Sprecherin auf dpa-Anfrage mitteilte: "Die CDU Deutschlands hat einen klaren Parteitagsbeschluss. Die geltende Rechtslage in Deutschland soll aus Sicht der Partei bleiben, wie sie ist." Daniel Funke ging in der "Bild" auf mögliche Bedenken ein: "Uns ist bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrscht und auch manches Vorurteil besteht. Aber wie sagte der große Franz Beckenbauer: "Der liebe Gott freut sich über jedes Kind."" Im Internet werben unter anderem Agenturen mit Sitz in Nordamerika mit der Vermittlung von Leihmüttern. Sie versprechen, auf Grundlage von Profilen den "perfekten Match" für Paare zu finden und sie mit Beratung bei medizinischen, rechtlichen und vertragsrechtlichen Fragen zu begleiten. "Sobald die rechtlichen Verträge abgeschlossen sind, wird der Embryotransfer geplant", heißt es zum Beispiel auf der Webseite eines Anbieters. Die Kosten für den gesamten Prozess gibt dieser mit 140.000 bis 160.000 US-Dollar (etwa 122.000 bis 140.000 Euro) an. Nach einer wissenschaftlichen Studie in einem brasilianischen Fachjournal aus dem Jahr 2022 entstanden Wunscheltern in den USA damals für den gesamten Prozess inklusive Rechts- und Medizinkosten sogar Ausgaben bis zu 200.000 Dollar. Im Internet vermittelt ein anderer Anbieter Leihmütter in anderen Ländern ab 37.500 Euro. In der Ukraine gibt dieses Unternehmen die Kosten mit 49.000 Euro an, für 59.000 Euro mit Wunschgeschlecht des Babys. Die Preise enthalten den Angaben zufolge eine "Kompensation der Dienstleistungen der Leihmutter". Nach Angaben einer Beratungswebsite "würde eine typische Entschädigung für die Leihmutter etwa 50 Prozent der Gesamtkosten der Leihmutterschaft ausmachen". In den USA ist Leihmutterschaft legal, die rechtlichen Einzelheiten dazu legt jeder Bundesstaat selbst fest. Es gibt ethische Leitlinien für Leihmütter. Sie zu bezahlen, ist in den USA erlaubt. Neben den USA kommen für eine Leihmutterschaft auch andere Länder infrage. In Kanada ist allerdings nur eine altruistische Leihmutterschaft erlaubt. Das heißt: Die Leihmutter darf nicht bezahlt werden, bekommt aber Auslagen erstattet. In der EU ist die Frage rechtlich nicht einheitlich geregelt, jeder Mitgliedsstaat hat eigene Vorgaben. In Griechenland ist Leihmutterschaft unter Auflagen und mit gerichtlicher Genehmigung möglich. Die Ukraine erlaubte lange auch kommerzielle Leihmutterschaften und war ein wichtiges Zielland für Interessenten. Der russische Angriffskrieg erschwerte solche Verfahren. Über Agenturen vermittelte Leihmütter werden vorab medizinisch getestet. Zudem werden ihnen Vorgaben gemacht, etwa auf Alkohol oder Zigaretten zu verzichten. Der Embryo wird in vitro gezeugt, also außerhalb des Mutterleibs aus einer Eizelle und einer Samenzelle, und in die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Diese muss vorher hormonell darauf eingestellt werden, die Schwangerschaft zu beginnen. Oft sind mehrere Versuche nötig. Ist die Leihmutter schwanger, werden sie und das Baby wie üblich medizinisch betreut und in bestimmten Abständen untersucht. © dpa-infocom, dpa:260716-930-394383/1