Datum16.07.2026 13:03
Quellewww.spiegel.de
TLDREine Mieterin zahlt nach fast 50 Jahren durch einen Fehler zweimal Miete nicht, da sie sich um ihren kranken Sohn sorgte. Der Vermieter kündigt fristlos, obwohl die Mieterin nachzahlt. Gerichte bestätigen die Kündigung wegen zweier Monatsmietrückständen, trotz der persönlichen Umstände der Mieterin und dass der Vermieter die neue Kontoverbindung verspätet mitteilte. Die Mieterin wehrt sich weiter vor dem Bundesgerichtshof.
InhaltDer Vermieter habe sie "ins offene Messer laufen lassen", meint der Richter. Dennoch wurde die fristlose Kündigung bestätigt. Doch sie gibt nicht auf. Zum 1. April 1976 mietete eine Frau eine Dreizimmerwohnung in München, fast 50 Jahre lang zahlte sie ihre Miete ohne Probleme. Zuletzt sollen es 990,50 Euro Nettokaltmiete pro Monat gewesen sein, ein für Münchner Verhältnisse guter Preis für die Lage im Stadtteil Bogenhausen. Nun aber wirft der Vermieter die Frau aus der Wohnung, weil sie wohl versehentlich zwei Mietzahlungen versäumt hat. So berichtet es die "Süddeutsche Zeitung" , die von der "vielleicht traurigsten Geschichte vom Münchner Wohnungsmarkt" spricht. Wie konnte es soweit kommen? Dem Bericht zufolge änderte der Vermieter 2023 die Kontoverbindung für Mietzahlungen. Die Frau zahlte ihre Miete versehentlich doppelt und erhielt das zu viel gezahlte Geld zurück. Dann sei mit dem Dauerauftrag aber etwas schiefgelaufen, heißt es, im Juli und August 2023 sei keine Miete vom Konto der Frau abgegangen. Sie habe das nicht bemerkt, da sie sich in dieser Zeit in Sorge um ihren kranken Sohn befunden habe, der in einer persönlichen Krise steckte. Am 4. August habe ein Anwalt der Vermieter die fristlose Kündigung geschickt. Dass die Frau daraufhin die Miete nachgezahlt habe, half ihr nicht. Der Vermieter hielt an der Kündigung fest und hat nun laut "SZ" im Rechtsstreit auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Landgericht München I erklärte die Kündigung demnach für wirksam – mit einer Räumungsfrist zum 31. Mai 2027. "Ein netter Vermieter hätte Sie auf den Zahlungsverzug hingewiesen, aber Sie haben keinen netten Vermieter. Er hat Sie ins offene Messer laufen lassen", hatte einer der Richter in der mündlichen Verhandlung im Januar laut "Abendzeitung" gesagt. Dennoch habe die 14. Zivilkammer die Rechtslage zugunsten der Vermieter beurteilt, zwei Monate Mietrückstand rechtfertigen dem Bericht zufolge eine Kündigung. Eine Revision ist dem Bericht zufolge nicht möglich. Der Vermieter wollte sich "aufgrund noch laufender Verfahren" laut "SZ" nicht zu dem Vorwurf äußern, er habe die Frau ins offene Messer laufen lassen. Es handele sich nicht um einen Ausnahmefall, weil die Mieterin "schuldhaft mit zwei vollen Monatsmieten im Rückstand war", zitiert die "SZ" aus dem Urteil des Landgerichts. Es sei ihr Fehler gewesen, dass sie über mehr als vier Wochen ihr Konto nicht geprüft habe. Auch die persönliche Krise der Frau mit der Sorge um ihren kranken Sohn lasse keinen "von besonderen Umständen getragenen Ausnahmefall" erkennen. Die "SZ" berichtet aber auch über ein weiteres pikantes Detail: Demnach hatte der heutige Vermieter das Haus 2022 als Eigentümer übernommen, samt günstiger Mietverträge. Später versuchten die Eigentümer dem Bericht zufolge mehrere Mietverhältnisse, auch das der in diesem Fall betroffenen Mieterin, wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Sie wollten ein Mehr-Generationen-Haus für ihre Familie schaffen, hieß es. Das Amtsgericht habe die Anträge damals jedoch gekippt. Die Frau soll nun nicht wegen Eigenbedarfs, sondern wegen der versäumten Mietzahlung raus aus dem Haus. Der Kampfgeist der Mieterin sei aber noch nicht erloschen, schreibt die "SZ", sie ziehe nun vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. In Deutschland verschärft sich die Wohnungslage. Die Mieten steigen weiter, auch abseits der großen Metropolen. Unsere interaktive Karte zeigt, mit welchen Preisen Sie rechnen müssen.