Datum16.07.2026 12:50
Quellewww.zeit.de
TLDRNordrhein-Westfalen erhöht ab Wintersemester 2026/27 die Anzahl der Studienplätze für künftige Landärzte von 7,8 auf 8,8 Prozent (227 Plätze). Dies geschieht über die Landarztquote, die angehende Ärzte verpflichtet, zehn Jahre lang in ländlichen Regionen zu arbeiten. NRW war 2019 das erste Bundesland mit dieser Quote. Für diese Plätze sind kein Spitzenabitur oder Numerus Clausus erforderlich; stattdessen zählen Abitur-Note, TMS-Ergebnis, Berufserfahrung und ein Auswahlgespräch.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Medizinstudium“. Lesen Sie jetzt „NRW stellt mehr Studienplätze für künftige Landärzte bereit“. Nordrhein-Westfalen stellt ab dem kommenden Wintersemester 2026/27 mehr reservierte Medizinstudienplätze für künftige Hausärzte in ländlichen Regionen bereit. Der Anteil der Studienplätze an staatlichen Universitäten im Rahmen der Landarztquote werde von 7,8 auf 8,8 Prozent erhöht, teilten das Wissenschafts- und das Gesundheitsministerium mit. Im kommenden Studienjahr könnten somit insgesamt 227 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. Das sind 25 Plätze oder 12 Prozent mehr als bislang. NRW bietet mit rund 2.750 Studienplätzen bundesweit die meisten Plätze für Studienanfänger in der Humanmedizin an. Ein Teil davon ist für Bewerber reserviert, die sich bereiterklären, nach dem Studienabschluss zehn Jahre lang in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region, als Hausarzt zu arbeiten. NRW hatte im Wintersemester 2019/20 als erstes Bundesland eine Landarztquote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen eingeführt - und mittlerweile zahlreiche Nachahmer gefunden. Mehr als 1.100 künftige Hausärztinnen und Hausärzte seien aktuell durch die Landarztquote vertraglich verpflichtet, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die ersten von ihnen hätten bereits ihr Studium abgeschlossen und befänden sich in der Facharzt-Weiterbildung. Die Bewerbung und Auswahl für einen Landarztquoten-Studienplatz läuft über das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW). Bewerber brauchen kein Spitzenabitur, der übliche Numerus Clausus ist nicht erforderlich. Im Auswahlverfahren werden neben der Abitur-Note und dem Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) auch Berufserfahrungen im Gesundheitswesen und Ergebnisse eines Auswahlgesprächs berücksichtigt. © dpa-infocom, dpa:260716-930-394093/1