Datum16.07.2026 09:20
Quellewww.spiegel.de
TLDRDer Neonazi Marla Svenja Liebich wurde nach seiner Auslieferung aus Tschechien nicht in ein Frauengefängnis, sondern in eine Männerhaftanstalt (JVA Zeithain) verlegt. Trotz der nachträglichen Änderung seines Geschlechtseintrags zu weiblich entschied die sächsische Justiz aus Sicherheitsgründen und nach Gesprächen gegen die Unterbringung in einem Frauengefängnis. Liebich war wegen Volksverhetzung und anderer Delikte zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
InhaltNach der Auslieferung aus Tschechien wurde Marla Svenja Liebich zunächst in ein Frauengefängnis gebracht. Dort soll der Neonazi seine Freiheitsstrafe wegen Rechtsextremismus jedoch nicht absitzen. Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich soll seine Freiheitsstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen. Das habe die Anstaltsleitung im Frauengefängnis in Chemnitz entschieden, teilte das sächsische Justizministerium mit. 2025 war bekannt geworden, dass Liebich den Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hatte ändern lassen, was Kritiker für eine Provokation hielten. Nach der Auslieferung von Tschechien nach Deutschland am Mittwoch war der Neonazi zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht worden. Noch am selben Tag sei Liebich in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt worden, hieß es nun. "Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat", sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Die Entscheidung der Anstaltsleitung wurde demnach unter anderem nach einem Gespräch mit Liebich und einer Untersuchung getroffen. In der Abwägung maßgeblicher Aspekte sei es auch um die Sicherheit der Frauen im Justizvollzug in Chemnitz gegangen, hieß es. Seit Liebichs Ankunft in der JVA Chemnitz ist die sächsische Justiz für ihn zuständig. Die Staatsanwaltschaft Halle bleibt jedoch die zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall Liebich. Dort habe man auch schon vor der Entscheidung zur Verlegung von Liebich mit den Verantwortlichen in Chemnitz in engem Austausch gestanden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota. Dass Liebich nun nach Zeithain gebracht wurde, sei auch das Ergebnis aus einem engen Austausch zwischen allen beteiligten Behörden – auch denen in Tschechien. Im Juli 2023 war der Rechtsextremist – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Ursprünglich sollte Liebich die Haft schon Ende August 2025 antreten. In der Zwischenzeit hatte Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja ändern lassen. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Vor dem Amtsgericht in Halle steht derzeit noch eine Entscheidung darüber aus, ob die Änderungen rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte nach eigenen Angaben im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Weil Liebich dennoch seit der Änderung offiziell als Frau gilt, war der Neonazi zum Haftantritt in das Frauengefängnis Chemnitz geladen worden. Es ist das nächstgelegene Gefängnis von Liebichs Meldeadresse. Allerdings trat der Rechtsextremist ihre Haft im vergangenen Jahr nicht an, floh stattdessen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst. Daraufhin wurde Liebich nach Pilsen (Plzen) gebracht. Vor dem Gericht in der Stadt im Westen Tschechiens gab der 55-Jährige an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Schließlich gab die tschechische Justiz aber grünes Licht für die Auslieferung. Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen. In dem Prozess gegen Liebich, der mit dem rechtskräftigen Urteil zur Freiheitsstrafe endete, hatte die Staatsanwaltschaft Halle in sechs Anklagen unterschiedliche Vorwürfe gegen den in Merseburg im Saalekreis geborenen Rechtsextremisten erhoben. Einige Vorfälle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück.