Datum15.07.2026 20:53
Quellewww.spiegel.de
TLDRFrankreich hat ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet, das unter strengen Auflagen assistierten Suizid für schwerkranke Erwachsene mit unerträglichen Leiden erlaubt. Eine Voraussetzung ist, dass der Wunsch frei und überlegt geäußert wird. Ein medizinisches Gremium prüft Anträge, und die Betroffenen müssen das Mittel selbst einnehmen, sofern möglich. Nur französische Staatsbürger über 18 Jahren können davon Gebrauch machen. Das Gesetz wird noch vom Verfassungsrat geprüft.
InhaltJahrelang diskutierte Frankreich, ob unheilbar Erkrankten die Einnahme tödlicher Medikamente erlaubt werden sollte. Nun hat die Nationalversammlung in Paris ein entsprechendes Gesetz verabschiedet – jedoch mit zahlreichen Einschränkungen. In Frankreich ist künftig Sterbehilfe für schwerkranke Menschen nach streng festgelegten Regeln erlaubt. Die Nationalversammlung in Paris verabschiedete nach langer Debatte mit 291 Ja- und 241-Nein-Stimmen ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und bei unerträglichen Leiden den assistierten Suizid ermöglichen soll. Dies gilt auch, wenn Betroffene eine Behandlung abbrechen oder ablehnen. Voraussetzung ist, dass der Wunsch frei und klar gegenüber einem Arzt oder einer Ärztin geäußert wird und die Person sich der Tragweite bewusst ist. Kreisen Ihre Gedanken darum, sich das Leben zu nehmen? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hier finden Sie – auch anonyme – Hilfsangebote in vermeintlich ausweglosen Lebenslagen. Per Telefon, Chat, E-Mail oder im persönlichen Gespräch. Vorgesehen ist, dass ein interdisziplinäres Gremium unter ärztlicher Beteiligung den Antrag prüft; das Ergebnis soll binnen zwei Wochen mitgeteilt werden. Danach muss der Wunsch nach zwei Tagen Bedenkzeit bekräftigt werden. Grundsätzlich soll die betroffene Person das Mittel selbst einnehmen. Nur wenn das körperlich nicht möglich ist, kann medizinisches Personal helfen. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte können eine Beteiligung aus Gewissensgründen ablehnen und an Kolleginnen oder Kollegen verweisen. Die Möglichkeit der Sterbehilfe sollen nur dauerhaft in Frankreich lebende französische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren nutzen können. Allein eine psychische Erkrankung soll nicht ausreichen. Betroffene müssen zudem auf Palliativversorgung hingewiesen werden und diese auf Wunsch auch tatsächlich in Anspruch nehmen können. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, soll es auf Wunsch von Premierminister Sébastien Lecornu noch vom Verfassungsrat überprüft werden. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe – also eine Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze – strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei; sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das die betroffene Person selbst einnimmt. Um rechtliche Regelungen zum assistierten Suizid wird in Deutschland seit Jahren gerungen. Wie seriös ist Deutschlands größte Suizidhilfeorganisation, die DGHS? Angehörige werfen ihr Leichtfertigkeit vor – und dass sie teils vom Geld der Toten profitierte. Lesen Sie die Recherche hier.