Datum15.07.2026 13:46
Quellewww.zeit.de
TLDRDas hessische Staatsgericht hat die Ablehnung des Volksbegehrens "Verkehrswende Hessen" durch die Landesregierung bestätigt. Mehrere geplante Regelungen zur Förderung von Radwegen, Bürgersteigen und ÖPNV wurden als verfassungswidrig eingestuft, da sie in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen. Die Initiatoren zeigten sich enttäuscht, aber nicht mutlos, und hoffen auf dennoch auf die Berücksichtigung ihrer Anliegen durch die Landesregierung.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landesverfassungsgericht“. Lesen Sie jetzt „Urteil: Aus für "Verkehrswende"-Volksbegehren war rechtens“. Ein Volksbegehren für eine "Verkehrswende Hessen" ist von der früheren schwarz-grünen Landesregierung zu Recht abgelehnt worden. Das entschied der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden in einem abschließenden Urteil. Mehrere Regelungen in dem Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liegt, seien nicht verfassungskonform, sagte der Präsident des Staatsgerichtshofs, Wilhelm Wolf. Sie lägen in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes – und nicht des Landes. Mehrere Verbände hatten sich in dem Volksbegehren unter anderem für mehr Radwege in Hessen starkgemacht, breitere Bürgersteige und zusätzlichen öffentlichen Nahverkehr gefordert. Allerdings scheiterte die Initiative "Verkehrswende Hessen" 2022, da die damalige Landesregierung das Ansinnen als verfassungswidrig ablehnte. Die Verbände zogen mit einer Beschwerde vor den hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden. Zum Trägerkreis von "Verkehrswende Hessen" zählen der "Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Hessen" (ADFC), der Landesverband Hessen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) und der "FUSS - Fußgängerschutzverein und Fachverband Fußverkehr Deutschland". Zudem gehören die Radentscheide Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Offenbach zu den Initiatoren. Unterstützt wird der Trägerkreis unter anderem von den Umweltorganisationen BUND und Greenpeace sowie vom Sozialverband VdK und vom Fahrgastverband Pro Bahn. Kern des Volksbegehrens war mit dem "Verkehrswendegesetz" ein neues hessisches Mobilitätsgesetz, das die "Bedingungen für zu Fuß gehende, Radfahrende und vor allem für ÖPNV-Nutzende signifikant" verbessern sollte, so die Initiatoren. Mit seinen Vorschlägen wollte das Bündnis ebenfalls erreichen, dass die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerechter wird. Besonders auf Schulwegen sollte die Verkehrssicherheit verbessert werden. Das vorgeschlagene Gesetz zielte auch auf attraktive Alternativen zum Autoverkehr in ländlichen Regionen. Die damalige schwarz-grüne Landesregierung wies das Vorhaben Ende September 2022 als "nicht verfassungskonform" zurück. Der Entwurf gehe über die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes hinaus, hatte das Verkehrsministerium argumentiert. Die rund 70.000 Unterschriften für das Volksbegehren waren im Sommer 2022 mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden gebracht worden. Das Quorum für das Volksbegehren war damit erfüllt. Die juristische Vertreterin der "Verkehrswende Hessen" hatte bei der mündlichen Verhandlung im April dieses Jahres die Möglichkeit ins Spiel gebracht, das Volksbegehren teilweise zuzulassen. Dem Vorschlag erteilte der Staatsgerichtshof eine Absage. Die Unterschriften der Befürworter bezögen sich auf den kompletten vorgeschlagenen Gesetzentwurf, erklärte Präsident Wolf. Die Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Ines Fröhlich (SPD), schlug wie bereits in der mündlichen Verhandlung versöhnliche Töne an. "Die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Volksbegehren eingesetzt haben, haben gezeigt, wie wichtig Fragen der Mobilität für viele Menschen in Hessen sind. Dieses Engagement verdient Respekt und ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie." Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verfolge die Landesregierung das Ziel, die Nahmobilität in Hessen weiter zu stärken. Fröhlich verwies auf das 2023 verabschiedete Nahmobilitätsgesetz, das bereits eine wichtige Grundlage dafür schaffe. Man wolle mit den Verkehrswende-Initiatoren im Gespräch bleiben, erklärte sie. "Wir sind enttäuscht, aber nicht entmutigt", sagte Stephan Voeth von "Verkehrswende Hessen". "Wir hoffen jetzt natürlich darauf, dass die Landesregierung den Auftrag der 70.000 Unterschriften, die wir haben, trotzdem ernst nimmt." Die Ziele der sozial-ökologischen Verkehrswende seien erstrebenswerter denn je, um mehr Verkehrssicherheit, Wahlfreiheit beim Verkehrsmittel und wirksamen Klimaschutz zu erreichen, ergänzte Katalin Saary, Sprecherin für das Volksbegehren. Es sei ein "Schritt in die richtige Richtung", erklärte das Bündnis. Allerdings reiche das Gesetz bei weitem nicht aus, um die Bedingungen für zu Fuß Gehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende in Hessen grundlegend zu verbessern. Für den ÖPNV als sehr wichtigem und integralem Bestandteil nachhaltiger Mobilität sei nichts getan worden, hieß es. © dpa-infocom, dpa:260715-930-386229/2