Datum15.07.2026 05:05
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Oberlandesgericht Hamm sprach zwei Tagesmütter frei, die wegen fahrlässiger Tötung eines Jungen in einer Kita verurteilt worden waren. Der Junge erstickte, als er sich in einem Etagenbett einklemmte. Das Gericht begründete die Freisprüche mit der fehlerhaften Konstruktion des Bettes, nicht mit mangelnder Aufsichtspflicht der Tagesmütter, die auf die Sicherheit des Bettes vertrauen konnten.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit um Aufsichtspflicht“. Lesen Sie jetzt „Junge in Kita erstickt - Gericht spricht Tagesmütter frei“. Knapp fünf Jahre nach dem tragischen Tod eines kleinen Jungen in einer Gelsenkirchener Mini-Kita hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) zwei bereits verurteilte Tagesmütter wieder freigesprochen. Den beiden Frauen sei keine fahrlässige Tötung vorzuwerfen, urteilte der 5. Strafsenat. Die Anklage hatte den Tagesmüttern vorgehalten, dass der Junge noch leben würde, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt hätten. Der Zweijährige war im August 2021 während der Mittagsruhe in der städtischen Mini-Kita unruhig geworden. Er hatte versucht, sich in dem niedrigen Etagenbett hinzustellen. Dabei hatte der kräftige Junge mit seinem ganzen Körper die unverschraubte Spanplatte der darüberliegenden Matratze hochgedrückt. Schließlich steckte er seinen Kopf durch die Lücke. Doch als seine Kraft nachließ, wurde sein Hals unter der elf Kilo schweren Platte eingeklemmt und er erstickte. Vor Gericht ging es insgesamt drei Jahre lang durch alle Instanzen um die Verantwortung der beiden Tagesmütter. Das Amtsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz sprach beide frei. Doch in zweiter Instanz wurden sie vom Landgericht Essen wegen fahrlässiger Tötung zu Haftstrafen von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun hatte das OLG das letzte Wort und sprach beide wieder frei. Der Beschluss vom 7. Juli ist rechtskräftig und in der Entscheidungsdatenbank des Landes abrufbar (Az.: 5 ORs 97/25). Hinter diesem juristischen Streit steht die in der Branche viel diskutierte Frage, wie lückenlos Erzieherinnen und Tagesmütter die Kleinkinder in ihren Einrichtungen während des Mittagsschlafs beaufsichtigen müssen. Der Junge aus Gelsenkirchen war damals zum ersten Mal nach der Eingewöhnung ohne seine Mutter in der Mini-Kita geblieben und sollte dort auch einen Mittagsschlaf halten. Doch er fand nicht zur Ruhe. Die Richter am Landgericht hatten wegen dieser Umstände vor eineinhalb Jahren entschieden, dass die Tagesmütter eine "ständige Sichtkontrolle" der Kinder in dem Schlafzimmer hätten sicherstellen müssen. Dass sie den Raum verließen, sei ein Sorgfaltspflichtverstoß, der letztlich zum Tod des Jungen geführt habe, hatten die Richter am Landgericht Essen argumentiert. Doch das sah der Senat am Oberlandesgericht nun in letzter Instanz anders: Der Junge sei in einem geschützten Raum gewesen und habe dort in einem Bett gelegen, das in zahlreichen Kitas bundesweit genutzt werde und extra für diesen Einsatz konzipiert gewesen sei, betonten die Richter. Die Tagesmütter hätten deshalb darauf vertrauen können, dass die Kinder für die Zeit des Mittagsschlafs gut aufgehoben seien. Deshalb sei auch keine permanente Beaufsichtigung nötig gewesen. Die eigentliche Ursache dafür, dass der Junge sich in dem Bett so unglücklich verklemmen konnte, dass er keine Luft mehr bekam, sahen die Richter woanders: Dieser Umstand sei "ganz maßgeblich der fehlerhaften Konstruktion des Bettes" geschuldet, betonten sie. Denn wäre die Spanplatte, unter der der Junge erstickte, vorschriftsmäßig verschraubt gewesen, hätte das Unglück nie geschehen können. Das hatte ein Gutachter bereits im Prozess vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen betont. Doch die Ermittlungen zu den Betten eines namhaften Kita-Ausstatters waren nach damaliger Auskunft der Ermittler ins Leere gelaufen, weil die Justiz niemandem eine konkrete Verantwortung für die Fehler nachweisen konnte. Immerhin wurden Betten dieses Typs anschließend bundesweit mit einer soliden Verschraubung nachgerüstet. © dpa-infocom, dpa:260715-930-386271/1