Gesprächsbedarf zum Zeugnis: Zeugnistelefone starten – Wer hilft bei brennenden Fragen?

Datum15.07.2026 04:00

Quellewww.zeit.de

TLDRZeugnistelefone sind während der Zeugnisvergabe geschaltet, um Eltern und Schülern bei Fragen zu schlechten Noten, Nichtversetzung oder neuen Schulen zu helfen. Die Bezirksregierungen und Schulämter bieten Beratung zu rechtlichen Fragen und Möglichkeiten an. Zunächst sollte das Gespräch mit der Lehrkraft oder Schulleitung gesucht werden. Bei Unzufriedenheit ist ein schriftlicher Widerspruch nötig. Die Beratungsstellen leisten keine Seelsorge, sondern informieren über schulrechtliche Rahmenbedingungen. Der Beratungsbedarf hat zugenommen, da Eltern die Regelungen als kompliziert empfinden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gesprächsbedarf zum Zeugnis“. Lesen Sie jetzt „Zeugnistelefone starten – Wer hilft bei brennenden Fragen?“. Das Schuljahresende kann großen Gesprächsbedarf bedeuten: schlechtes Zeugnis, keine Versetzung oder neue Schule. Für dringende Fragen sind wieder Zeugnistelefone geschaltet. Sie werden zwar nur von vergleichsweise wenigen Eltern und Schülerinnen und Schülern genutzt. Viele Fragen entstehen trotzdem rund um die Zeugnisvergabe, die in der Regel am Freitag ansteht. Wer als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Sowohl Eltern als auch Schulkinder können die Zeugnistelefone nutzen. Die Zeugnistelefone der Bezirksregierung werden halbjährlich für die Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule, Gemeinschaftsschule und Berufskolleg angeboten. Für Grund-, Haupt- und Förderschulen werden halbjährlich kommunale Zeugnistelefone der Schulämter geschaltet. Die Dezernenten der verschiedenen Schulformen berieten die Anrufenden zu rechtlichen Fragen und Möglichkeiten, erklärten mehrere Bezirksregierungen. Als Beispiele werden in dem Zusammenhang genannt: Wenn Beteiligte mit dem erhaltenen Zeugnis unzufrieden sind, einzelne Noten schlechter ausgefallen sind als erwartet oder eine Schülerin oder ein Schüler nicht versetzt wird.  In vielen Fällen laute der Rat, zunächst das Gespräch mit der Fach- und Klassenlehrkraft oder der Schulleitung zu suchen. So könne geklärt werden, wie die Note entstanden ist. Nach der Zeugnisvergabe könne ein Gespräch die Note aber nicht mehr verändern. Wer eine Veränderung der Note bewirken will, müsse dann einen schriftlichen Widerspruch bei der Schulleitung einreichen. Die Mitarbeiter der Zeugnistelefone der Bezirksregierungen berieten die Anrufenden nur bei rechtlichen Fragen. Darauf weist etwa die Bezirksregierung Düsseldorf hin, die wie andere Bezirksregierungen Schulaufsicht ist. "Seelsorge für Anrufende mit Ängsten oder emotionalen Problemen kann die Schulaufsicht nicht leisten. Dafür bieten einige Städte psychologische Telefonberatungen an." "Grundsätzlich sind die Schulen zunächst die ersten Ansprechpartner. Vor der Zeugnisausgabe können sich Eltern an die Klassenleitungen, Fachlehrkräfte oder die Schulleitung wenden", erklärt die Landeselternschaft der Realschulen. Dennoch gebe es Situationen, in denen Eltern eine unabhängige Einschätzung wünschten oder kurzfristig Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen benötigten. "Hier schließen die Zeugnistelefone eine wichtige Lücke", heißt es. Wie die Landeselternschaft der Gymnasien erklärt, bezweifeln Eltern die Angemessenheit von Zeugnisnoten, wenn etwa wegen Unterrichtsausfalls oder mehrfachen Wechsels der Fachlehrkraft Qualität und Quantität der schulischen Förderung zu wünschen übrig ließen. Chronisch kranke Schülerinnen und Schüler werden nach Ansicht der Landeselternschaft der Gymnasien häufig nicht versetzt, obwohl sie leistungsbereit seien. Es fehlten Möglichkeit für Leistungsnachweise, wenn Betroffene nicht täglich an dem Präsenzunterricht teilnehmen könnten.  Nach Eindruck der Landeselternschaft der integrierten Schulen LEiS-NRW hat der Beratungsbedarf zugenommen. Viele Eltern empfänden schulrechtliche Regelungen als kompliziert und wünschten sich verständlichere Informationen. "Aus den Rückmeldungen, die uns erreichen, zeigt sich außerdem, dass es häufig gar nicht die einzelne Zeugnisnote ist, die Fragen aufwirft. Vielmehr geht es darum, dass der Weg dorthin für Eltern nicht immer nachvollziehbar war."  Wenn Leistungsbewertungen, Fördermaßnahmen oder Gespräche im Vorfeld nicht ausreichend transparent seien, entstünden Unsicherheiten, die sich spätestens mit der Zeugnisausgabe bemerkbar machten, erklärte LEiS-NRW. Sekretariat und Schulleitung sind nach den Erfahrungen der Landeselternschaft der Gymnasien üblicherweise in der ersten Ferienwoche noch zu erreichen. Auch die Landeselternschaft der Realschulen verweist darauf, dass viele Schulleitungen in der ersten Woche der Sommerferien noch in den Schulen erreichbar seien und Fragen beantworten oder bei der Klärung helfen könnten. "Viele Schulen benennen zwar Ansprechpartner, mit Beginn der Ferien sind diese jedoch häufig nur noch eingeschränkt erreichbar", meint LEiS-NRW. © dpa-infocom, dpa:260715-930-386112/1