Datum14.07.2026 20:22
Quellewww.spiegel.de
TLDRDonald Trump hat rund 5,6 Millionen Dollar Entschädigung an E. Jean Carroll gezahlt. Ein Geschworenengericht befand 2023, dass Trump Carroll 1996 sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Zahlung inklusive Zinsen erfolgte nach dem ursprünglichen Urteil von fünf Millionen Dollar. Trump wies die Anschuldigungen zurück und scheiterte mehrfach mit Klagen. Trotz der Zahlung wartet Carroll auf eine endgültige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, bevor sie das Geld investiert. Ein weiterer Fall mit 83 Millionen Dollar Schadenersatz steht ebenfalls noch aus.
InhaltEin Geschworenengericht sah es als erwiesen an, dass Donald Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Drei Jahre nach der Entscheidung zahlt Trump die Entschädigung – samt Zinsen. Rund drei Jahre nach der Urteilsverkündung hat US-Präsident Donald Trump der US-Autorin E. Jean Carroll eine Entschädigung gezahlt – rund 5,6 Millionen Dollar (etwa 4,9 Millionen Euro). Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor. Auch bestätigten Carrolls Anwälte die Zahlung. Hintergrund ist eine Entscheidung aus dem Jahr 2023: Damals sah es eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen an, dass Trump die US-Autorin 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Er wurde zu einer Entschädigung in Höhe von fünf Millionen US-Dollar (rund 4,4 Millionen Euro) verurteilt. Die Zahlung nun ist aufgrund der angefallenen Zinsen höher. Strafrechtlich waren die Vorwürfe zwar verjährt, zivilrechtlich stand der Rechtsweg jedoch offen. Trump wies die Anschuldigungen stets zurück und scheiterte mehrfach, gegen das Urteil und die Auszahlung der Entschädigung vorzugehen. Weil ein letztes Wort des Obersten Gerichtshofes noch nicht gesprochen sei, werde die 82-jährige Carroll das Geld zunächst aber nur anlegen, sagte ihre Anwältin. Auch in einem weiteren Urteil, in dem Carroll 83 Millionen Dollar von Trump zugesprochen worden waren, steht eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes noch aus. Hier lesen Sie mehr zu dem Fall.