Briefe, die nie ankamen: Ex-Zusteller gesteht Verstecken von Zehntausenden Briefen

Datum14.07.2026 19:57

Quellewww.zeit.de

TLDREin ehemaliger Postzusteller gestand vor Gericht, Zehntausende Briefe und Pakete in Krefeld versteckt zu haben. Er behauptet, dies aus Solidarität mit seiner überforderten Ex-Freundin getan zu haben, um ihr eine Kündigung zu ersparen. Insgesamt geht es um rund 32.000 nicht zugestellte Sendungen. Gegen die ebenfalls angeklagte Ex-Freundin wurde eine Geldstrafe verhängt, das Verfahren gegen ihren Ex-Mann wurde eingestellt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Briefe, die nie ankamen“. Lesen Sie jetzt „Ex-Zusteller gesteht Verstecken von Zehntausenden Briefen“. Ein ehemaliger Zusteller hat das Verstecken von Zehntausenden Postsendungen in einer Wohnung und einem Keller in Krefeld vor Gericht gestanden. Der 37-Jährige bestritt aber in einem Strafverfahren am Amtsgericht Krefeld, diese Sendungen entsorgt oder geöffnet zu haben.  Der geständige Angeklagte erklärte, mit dem Verstecken der Sendungen habe er seiner damaligen Freundin helfen und ihr die Kündigung ersparen wollen. Seine damals ebenfalls als Zustellerin tätige Freundin und zweifache Mutter sei zu dem Zeitpunkt völlig überfordert gewesen, erklärte der 37-Jährige weiter.  Nach dem Fund von Hunderten Postsendungen in einem Papiercontainer waren das Paar sowie der ebenfalls als Zusteller tätige Ex-Mann der Frau in den Fokus geraten. Der Papiercontainer mit dem brisanten Fund von Briefsendungen stand nicht weit von der gemeinsamen Wohnadresse der drei damaligen Zusteller.  Der Prozess gegen den 37-Jährigen wird fortgesetzt. Gegen die 29 Jahre alte mitangeklagte ehemalige Zustellerin verhängte das Amtsgericht Krefeld eine Geldstrafe von 600 Euro. Das Verfahren gegen ihren ebenfalls 29-jährigen angeklagten Ex-Mann stellten die Richter wegen geringer Schuld hingegen ein.  Laut Staatsanwaltschaft geht es um insgesamt knapp 32.000 Postsendungen für mehr als 17.000 Empfänger, die im Zeitraum zwischen Oktober 2021 und April 2023 nicht zugestellt worden sein sollen. Den beiden Männern und der Frau war in der Anklage die Verletzung des Postgeheimnisses vorgeworfen worden. © dpa-infocom, dpa:260714-930-385222/1