Datum14.07.2026 18:02
Quellewww.zeit.de
TLDREin 25-jähriger Mann wurde vom Landgericht München I wegen Totschlags seiner Stiefmutter zu elf Jahren Haft verurteilt. Die Richter entschieden gegen eine Mordanklage, da die Frau als nicht arglos eingestuft wurde. Der Angeklagte tötete sie nach einem Streit mit über sechzig Messerstichen. Das Gericht schloss ein fremdenfeindliches Motiv aus, obwohl NS-Literatur gefunden wurde. Eine lange Vorgeschichte von Herabsetzungen durch die Stiefmutter und ein Geständnis des Angeklagten waren Teil des Verfahrens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bluttat“. Lesen Sie jetzt „Elf Jahre Haft für Tötung der Stiefmutter“. Das Landgericht München I hat einen 25 Jahre alten Mann wegen der Tötung seiner Stiefmutter zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Die 11. Große Strafkammer wertete die Bluttat nicht als Mord - unter anderem, weil die Frau nach Einschätzung der Richter nicht arglos war und der Angeklagte damit nicht heimtückisch handelte. Der 25-Jährige hatte seine aus Montenegro stammende Stiefmutter im Juni 2025 nach einem heftigen Streit mit über sechzig Messerstichen getötet - zuvor hatte er sie laut Urteil geschlagen, sie hatte ihn als "Stück Scheiße" beschimpft. Schon die Staatsanwaltschaft hatte den Mann nicht wegen Mordverdachts, sondern wegen Totschlags angeklagt. Die Tat hatte eine lange Vorgeschichte: Die Stiefmutter hatte den jungen Mann nach Erkenntnissen des Gerichts immer wieder herabgesetzt. Die Richter gingen davon aus, dass der 25-Jährige seine Stiefmutter vorsätzlich tötete und dass die Frau keine Chance zur Gegenwehr hatte. Der Mann hatte für seine Tat ein in der Wohnung liegendes Messer genommen. Ermittler hatten später NS-Literatur bei dem Angeklagten gefunden, doch ein fremdenfeindliches Motiv schloss das Schwurgericht aus. Der 25-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt und gesagt, dass er "wie in Trance" gehandelt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260714-930-384793/1