Datum14.07.2026 17:34
Quellewww.zeit.de
TLDREine Ärztin wurde vom Arbeitsgericht Siegburg verurteilt, weil sie aus Rache für einen Krankheitsfall ihres Kollegen sensible Daten aus dessen Krankenakte in einer internen Whatsapp-Gruppe veröffentlichte und seine Diagnosen preisgab. Dies führte dazu, dass der Kollege von anderen Mitarbeitern verspottet wurde. Das Gericht sprach dem betroffenen Arzt 1.000 Euro Schadenersatz zu und untersagte der Ärztin weitere Wiederholungen, da sie uneinsichtig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Sensible Gesundheitsdaten“. Lesen Sie jetzt „Krankendaten veröffentlicht - Gericht verurteilt Ärztin“. Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine Ärztin verurteilt, die aus Wut über einen kranken Kollegen Details aus dessen Krankenakte veröffentlicht hat. Die Frau muss Schadenersatz zahlen. Die beiden Mediziner waren Kollegen an einem Krankenhaus. Vor einem Wochenenddienst meldete sich der Arzt krank - und die Stationsärztin musste für ihn einspringen. Ihren Unmut darüber habe sie in einer klinikinternen Whatsapp-Gruppe kundgetan, teilte das Gericht mit. Dabei habe sie aus der Krankenakte des Kollegen zitiert, der sich zuvor in dem Krankenhaus hatte untersuchen lassen. Vor allem habe sie auch die Diagnosen des Kollegen öffentlich gemacht - verbunden mit der Vermutung, der Kollege sei gar nicht krank. Tatsächlich sei der erkrankte Kollege daraufhin von anderen Klinikmitarbeitern in dem Chat "wegen seiner Erkrankung ins Lächerliche gezogen worden", teilte das Arbeitsgericht mit. Der betroffene Arzt zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Die Ärztin hätte die Gesundheitsdaten nicht weitergeben dürfen. Als Schadenersatz muss sie ihrem Kollegen 1.000 Euro zahlen. Da sich die Frau auch vor Gericht uneinsichtig gezeigt und keinerlei Fehlverhalten bei sich erkannt habe, sehen die Richter bei ihr außerdem eine Wiederholungsgefahr. Sie gaben ihr deshalb auf, solche Aktionen künftig zu unterlassen. Der Streit zwischen den beiden Medizinern hat sich laut Gericht zwischenzeitlich ohnehin erledigt: Beide arbeiten nicht mehr an derselben Klinik. Das Urteil des Gerichts wurde bereits im Mai gesprochen, allerdings erst jetzt veröffentlicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärztin könne gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. © dpa-infocom, dpa:260714-930-384588/1