Revision eingelegt: Urteil zu Vernachlässigung wird angefochten

Datum14.07.2026 17:27

Quellewww.zeit.de

TLDRSowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben nach dem Urteil wegen schwerer Vernachlässigung ihres behinderten Sohnes Revision eingelegt. Das Landgericht Erfurt hatte die Eltern wegen Misshandlung Schutzbefohlener durch Aussetzung schuldig gesprochen und zu Haftstrafen von drei und drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht blieb damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die wegen versuchten Totschlags plädiert hatte. Die Verteidigung hatte auf Bewährung plädiert. Die mangelhafte Versorgung des stark beeinträchtigten Sohnes war ausschlaggebend für das Urteil.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Revision eingelegt“. Lesen Sie jetzt „Urteil zu Vernachlässigung wird angefochten“. Nach dem Urteil gegen ein Elternpaar wegen schwerer Vernachlässigung ihres behinderten Sohnes haben sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt ist damit nicht rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht hatte die beiden Angeklagten vor einer Woche der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Aussetzung schuldig gesprochen.  Die Mutter wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, der Vater zu drei Jahren Haft. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft, die wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen für die Mutter sechs Jahre und für den Vater fünf Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Bewährungsstrafen plädiert. Der Vorsitzende Richter Markus Hagen hatte die Entscheidung mit der über mehrere Wochen nicht ausreichenden Versorgung des schwer körperlich und geistig eingeschränkten Sohnes mit Nahrung und Flüssigkeit begründet. Der 2001 geborene Sohn hatte von Geburt an einem schweren Gendefekt gelitten – er konnte weder sprechen noch laufen und war inkontinent. © dpa-infocom, dpa:260714-930-384522/1