Trockenheit: Landkreis Leipzig verbietet Wasserentnahme aus Flüssen

Datum14.07.2026 17:12

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Landkreis Leipzig verbietet aufgrund anhaltender Trockenheit und niedrigem Wasserstand die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen und Bächen. Auch die Nutzung von Grundwasser für Grünflächen und Sportplätze ist tagsüber untersagt. Das Schöpfen mit Gießkannen bleibt erlaubt, sofern Gewässer nicht beeinträchtigt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Die Regelung gilt bis 30. September. Ähnliche Einschränkungen gibt es bereits in anderen sächsischen Regionen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Trockenheit“. Lesen Sie jetzt „Landkreis Leipzig verbietet Wasserentnahme aus Flüssen“. Wegen der Trockenheit verbietet auch der Landkreis Leipzig das Abpumpen von Wasser aus Flüssen, Seen und Bächen. Außerdem dürfe zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr kein Grundwasser aus Brunnen zur Beregnung von Grünflächen und Sportplätzen genutzt werden, teilte das Landratsamt in Borna mit. Mit einer Gießkanne dürfe man weiter Wasser schöpfen, solange das Gewässer dadurch nicht beeinträchtigt werde.  Hintergründe des Verbots sind das Niedrigwasser in den Flüssen und der niedrige Grundwasserstand, der an 80 Prozent der Messstellen unter dem langjährigen Durchschnitt liege. Bei Verstößen könne ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Die Regelung gilt bis 30. September.  Auch andere Regionen in Sachsen haben bereits die Wasserentnahme eingeschränkt. Dazu gehören Nord- und Mittelsachsen und auch die Stadt Chemnitz. © dpa-infocom, dpa:260714-930-384447/1