Wasserverbrauch in München: München verbietet Rasenbewässerung und Befüllen von Pools

Datum14.07.2026 16:23

Quellewww.zeit.de

TLDRMünchen verbietet aufgrund der angespannten Wasserversorgung durch Trockenheit und Hitze ab sofort die Bewässerung von Rasen und das Befüllen von privaten Pools. Auch das Entnehmen von Wasser aus Seen und Flüssen ist untersagt. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Die Verbote gelten bis zum 1. August und können bei anhaltender Trockenheit verlängert werden. Ausnahmen gibt es für die Viehtränkung und Landwirtschaft.

InhaltEin trockenes Frühjahr und der heiße Sommer bringen Münchens Wasserversorgung an ihre Grenzen. Die Stadt steuert mit Verboten gegen – bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Wegen der angespannten Wasserversorgung in den heißen Sommerwochen hat die Stadt München Verbote erlassen. Private Pools dürfen ab sofort nicht mehr befüllt und Rasen nicht länger bewässert werden, wie aus einer Allgemeinverfügung hervorgeht, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Untersagt ist demnach auch das Abpumpen von Wasser aus Seen und Flüssen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Hintergrund der Maßnahme sei, dass bisherige Appelle der Behörden, angesichts der Trockenheit und Hitze sparsam mit Wasser umzugehen, nicht ausreichten. Die Verfügung gilt bis zum 1. August. Eine Verlängerung ist bei anhaltender Trockenheit möglich. Verboten ist zudem die Entnahme von Wasser zum Befüllen und für den Betrieb von Springbrunnen, Wasserspielanlagen und Wassertonnen sowie das Gießen und die Bewässerung von privat genutzten Haus- und Kleingärten oder Schrebergärten in der Zeit von 9 bis 19 Uhr. Unzulässig ist zudem das Waschen von privaten Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen und das Abspritzen von privat genutzten Terrassen, Wänden, Straßen, Dächern, Hof- und Wegflächen. Untersagt ist es zudem, Wasser aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet München für die genannten Zwecke zu entnehmen. Eine Ausnahme gilt, wenn das Wasser zum Tränken von Vieh und für den Bedarf in der Landwirtschaft genutzt oder vollständig wieder ins Gewässer zurückgeleitet. Zuletzt hatten bereits etliche Landkreise und Städte in Brandenburg die Nutzung von Wasser aus Flüssen und Seen eingeschränkt oder verboten.