Datum14.07.2026 16:05
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Piusbruderschaft erhebt juristisch Einspruch gegen ihren Ausschluss aus der katholischen Kirche. Dieser erfolgte nach unerlaubten Bischofsweihen. Die Bruderschaft beantragt bei der vatikanischen Glaubensbehörde die Aussetzung und Aufhebung der Strafen. Sie beruft sich dabei auf Kirchenrecht zur Korrektur administrativer Akte. Der Ausschluss betrifft alle Mitglieder der ultrakonservativen Gemeinschaft, die die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils ablehnt.
InhaltDie Piusbruderschaft hat die Aufhebung ihres Kirchenausschlusses gefordert. Die an den unerlaubten Bischofsweihen Beteiligten gehen nun rechtlich gegen den Vatikan vor. Die traditionalistische Piusbruderschaft hat die Aussetzung und Aufhebung der vom Vatikan verhängten Strafen gefordert. Nach Bischofsweihen ohne Papsterlaubnis waren nicht nur alle an der Weihe Beteiligten, sondern alle Kleriker, die der Bruderschaft angehören, ausgeschlossen worden. Reuigen Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft ermöglichte der Vatikan unter bestimmten Bedingungen eine Rückkehr in die Kirche. Nun gehen die Piusbrüder juristisch gegen die Exkommunikation vor: Sie hätten bei der vatikanischen Glaubensbehörde gegen das von ihr veröffentlichte Dekret Einspruch eingelegt, teilte die Bruderschaft mit. Laut Kirchenrecht ist dieser Einspruch Voraussetzung für eine spätere Beschwerde. Mit dem Einspruch wird zugleich eine Aussetzung des Vollzugs der Strafen beantragt. "Mit diesem Rekurs macht die Bruderschaft von dem Recht Gebrauch, das die Kirche jeder Person zuerkennt, die sich durch einen Verwaltungsakt verletzt sieht, dessen Berichtigung zu beantragen, und zwar in einem Geist des Respekts gegenüber der kirchlichen Autorität und in treuer Verbundenheit bezüglich der Gerechtigkeit, der Wahrheit und dem Wohl der Kirche", schrieb die traditionalistische Glaubensgemeinschaft. Der Kirchenausschluss war verhängt worden, nachdem vier Priester der Bruderschaft am 1. Juli im schweizerischen Écône zu Bischöfen geweiht wurden. Der Vatikan hatte zuvor an die Traditionalisten appelliert, die Weihen abzusagen. Am Tag nach den Weihen veröffentlichte die vatikanische Glaubensbehörde das nun angefochtene Dekret, in dem sie die Weihen als "schismatische Handlung" bezeichnet, die laut Kirchenrecht die automatische Exkommunikation nach sich zieht. Zudem seien laut einer beigefügten Anmerkung alle Kleriker der Gemeinschaft als Schismatiker zu betrachten und mithin aus der Kirche ausgeschlossen. Reuigen Mitgliedern der Bruderschaft ermöglicht der Vatikan unter bestimmten Bedingungen eine Rückkehr in die Kirche. Die Piusbruderschaft ist eine ultrakonservative Gemeinde von Priestern, die 1970 von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründet wurde und keinen offiziellen Status in der römisch-katholischen Kirche hat. Sie lehnt in ihren Grundsätzen die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils ab. Die Bischöfe wiesen viele dieser Reformen als zu liberal zurück und stehen seitdem im offenen Konflikt mit dem Vatikan. Nach eigenen Angaben gehören der Piusbruderschaft weltweit rund 700 Priester an.