Datum14.07.2026 15:14
Quellewww.spiegel.de
TLDRDeutsche Bank und andere deutsche Banken klagen über eine Milliarde Euro von Linde zurück. Die Banken hatten Garantien für ein geplatztes Gasprojekt in Russland gestellt, als Linde das Projekt wegen Sanktionen stoppte. Die Banken mussten russische Forderungen begleichen, da Linde die Vorauszahlung nicht zurückerstattete. Das Landgericht Frankfurt deutete an, dass die Banken das Risiko nicht tragen müssten. Ein Sprecher der Deutschen Bank begrüßte dies.
InhaltÜber eine Milliarde Euro haben deutsche Geldhäuser nach einem geplatzten Gasprojekt in Russland verloren – weil der Linde-Konzern eine Vorauszahlung behielt. Einen Großteil klagen die Banken nun ein. Ihre Chancen? Ganz gut. Vor dem Frankfurter Landgericht hat ein erster Prozess um millionenschwere Zahlungen im Zusammenhang mit einem gescheiterten Gasprojekt in Russland begonnen. Die Deutsche Bank fordert vom Industriegaskonzern Linde rund 260 Millionen Euro, die als Garantieauszahlung an die Gazprom-Beteiligung RCA geflossen sind. Laut "Handelsblatt" sind Klagen weiterer Garantiebanken gegen Linde in Höhe von gut 550 Millionen Euro in München anhängig. Hintergrund ist das geplatzte Großprojekt einer Gasverarbeitungsanlage bei Sankt Petersburg, das Linde und RCA gemeinsam umsetzen wollten. Nach dem Beginn der russischen Vollinvasion der Ukraine stoppte Linde das Projekt, um westliche Sanktionen nicht zu verletzen. Eine Vorauszahlung von 1,2 Milliarden Dollar zahlte Linde aber nicht zurück. In der Folge hielten sich die Russen bei den Bürgschaftsbanken schadlos und ließen nach Prozessen in Russland entsprechende Beträge beschlagnahmen. Laut einer Aufstellung des "Handelsblatts" geht es insgesamt um 1,11 Milliarden Euro Verlust bei den fünf Bürgschaftsbanken HypoVereinsbank, BayernLB, Deutsche Bank, Commerzbank und LBBW. In der Verhandlung ließ die Vorsitzende Richterin die vorläufige Einschätzung erkennen, dass die Bank ihrer Ansicht nach nicht für das Risiko einstehen müsse. Ein Sprecher des Kreditinstituts begrüßte die Ausführungen, wollte sich darüber hinaus aber nicht weiter zu dem laufenden Verfahren äußern. Das Gericht vertagte sich nach der Anhörung auf den 20. Oktober. Gegen ein Urteil wäre Berufung möglich.