Horb am Neckar: Eltern nach Tod ihres Kindes zu Bewährungsstrafen verurteilt

Datum14.07.2026 14:41

Quellewww.spiegel.de

TLDREltern aus Horb, die der "Reichsbürger"-Szene zugerechnet werden, erhielten wegen fahrlässiger Tötung Bewährungsstrafen von einem Jahr und gemeinnützige Arbeit. Sie ließen ihr Kind mit Atemproblemen monatelang nicht ärztlich behandeln, was zum Tod führte. Das Gericht berücksichtigte die persönliche Betroffenheit der Eltern. Die Eltern bestritten ihre Zugehörigkeit zur Szene.

InhaltSie ließen ihr Kind nie von einem Arzt untersuchen, obwohl es monatelang Atemprobleme hatte: Eltern aus Baden-Württemberg sind wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie sollen der "Reichsbürger-Szene" angehören. Das Amtsgericht Horb am Neckar hat Eltern, die für ihr krankes Kleinkind wohl aus ideologischen Gründen nicht rechtzeitig den Notarzt gerufen haben, wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Es verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung und jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Ermittler rechnen die Eltern der sogenannten "Reichsbürger- und Selbstverwalterszene" zu. Laut SWR  haben sie selbst das allerdings im Prozess bestritten. Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil von Montag Rechtsmittel einlegen. Das Kind war im Januar 2023 gestorben. Die heute 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten es laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen, auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. "Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können", stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes sichtlich verschlechtert habe, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt. Eine Sachverständige hatte laut SWR  im Prozess gesagt, dass das Kind "an einer chronischen und akuten Bronchitis" gestorben sei. Nach Auffassung des Amtsgerichts verletzten sie damit ihre Pflicht als Sorgeberechtigte, sich um eine erforderliche medizinische Behandlung zu kümmern. Dies sei so gravierend, dass Freiheitsstrafen geboten erschienen. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht den Angaben nach die persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes. Die Szene der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" ist vielfältig. Sie haben gemeinsam, dass sie die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnet der Szene in Baden-Württemberg mehr als 4000 Menschen zu. Die Angeklagten hatten sich laut dem Gericht in teils umfangreichen Schreiben gegenüber verschiedenen Behörden in der für diese Szene typischen Art und Weise geäußert. Ursprünglich hatte das Amtsgericht einen Prozess im April 2025 anberaumt. Zu dem Termin erschienen die Angeklagten trotz Ladung nicht. Da laut dem Gericht eine polizeiliche Vorführung nicht möglich war, erließ es Haftbefehle, um die Anwesenheit der Eltern in der Hauptverhandlung sicherzustellen. Daraufhin wurden die beiden schließlich in Bayern festgenommen, sodass ihnen nun der Prozess gemacht werden konnte.