Wolf GW1896m: Gericht: Wolf im Kreis Olpe darf nicht abgeschossen werden

Datum14.07.2026 12:28

Quellewww.zeit.de

TLDREin Wolf namens "Milan" (GW1896m) im Kreis Olpe darf vorerst nicht abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Abschussgenehmigung des Kreises aufgehoben. Das Gericht bemängelt, dass die Interessen von Nutztierhaltern und Naturschutz nicht ausreichend abgewogen wurden. Insbesondere hätte geprüft werden müssen, ob Herdenschutzmaßnahmen wie bessere Einzäunungen ausreichen. Der Kreis Olpe will die Entscheidung nun prüfen und berät über das weitere Vorgehen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wolf GW1896m“. Lesen Sie jetzt „Gericht: Wolf im Kreis Olpe darf nicht abgeschossen werden“. Ein Wolf, der im Kreis Olpe zahlreiche Schafe und Lämmer gerissen haben soll, darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die vom Kreis erteilte Jagdgenehmigung auch in zweiter Instanz vorerst kassiert. Der Beschluss der Richter in Münster im Eilverfahren ist unanfechtbar. Der Kreis geht davon aus, dass der Wolf "GW1896m" - genannt Milan - allein im April 35 Schafe und Lämmer in der Gemeinde Wenden getötet hat. Genetische Untersuchungen hätten außerdem zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Wolf seit 2021 in insgesamt 56 Fällen Nutztiere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gerissen habe. Deshalb gab die Behörde ihn vor gut einem Monat zum Abschuss frei. Doch Naturschützer zogen vor Gericht. Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts bemängelt in seiner Entscheidung, dass der Kreis die Interessen von Nutztierhaltern und den Naturschutz nicht ausreichend abgewogen habe. Vor allem hätte der Kreis besser prüfen müssen, ob die Halter ihre Herden nicht auch durch eine bessere Einzäunung oder andere Schutzmaßnahmen vor dem Wolf schützen könnten. Dass der Kreis davon ausgegangen sei, das Tier habe gelernt, Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden, sei nicht nachvollziehbar begründet. Schon das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte zuvor betont, die meisten Schafe seien in Tierhaltungen getötet worden, in denen es keine Herdenschutzmaßnahmen gab. Es gebe mildere Mittel, um die Herden zu schützen, als gleich den Wolf abzuschießen, hatten die Richter in erster Instanz argumentiert. Gegen diese Entscheidung hatte der Kreis Beschwerde beim OVG eingelegt. Der Kreis Olpe will die Entscheidung des OVG nun auswerten. Anschließend werde mit der Jagdbehörde über das weitere Vorgehen beraten, sagte eine Sprecherin. Olpe war der erste Kreis in Nordrhein-Westfalen, der das seit Anfang April geltende geänderte Bundesjagdrecht umsetzen wollte. Demnach darf eine sogenannte "Entnahme" von Wölfen unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, etwa zur Verhinderung land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher Schäden. © dpa-infocom, dpa:260714-930-381986/2