Datum14.07.2026 12:13
Quellewww.zeit.de
TLDRDie EU-Kommission hat Deutschland die Genehmigung erteilt, 659 Millionen Euro für vier Halbleiterfabriken bereitzustellen. Ziel ist die Stärkung der technologischen Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie die Erhöhung des EU-Anteils an der weltweiten Halbleiterfertigung auf 20% bis 2030. Deutschland muss hierfür die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen sicherstellen. Die Förderung wird strengen EU-Regeln unterworfen, um einen unverhältnismäßigen Vorteil nationaler Unternehmen zu verhindern.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wettbewerb“. Lesen Sie jetzt „Deutschland darf Millionen für Halbleiterfabriken geben“. Deutschland darf nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission vier Halbleiteranlagen mit insgesamt 659 Millionen Euro fördern. "Durch die Förderung von Innovationen im Halbleiterbereich stärken wir unsere technologische Souveränität und die Wettbewerbsfähigkeit Europas", teilte die zuständige EU-Kommissarin Teresa Ribera dazu mit. Deutschland darf damit folgende direkte Zuschüsse bereitstellen: Die Projekte werden laut EU-Kommission jeweils gemeinsam aus dem Bundeshaushalt und von Landesbehörden finanziert. Die Beteiligten haben sich dafür demnach unter anderem dazu verpflichtet, positive Auswirkungen auf die Halbleiter-Wertschöpfungskette in der EU sicherzustellen und besonders mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten. Die EU will die Halbleiterindustrie in Europa stärken. Sie will ihren Anteil an der weltweiten Halbleiterfertigung bis 2030 auf 20 Prozent steigern. Derzeit liegt der Anteil laut EU-Kommission bei rund 10 Prozent. Verschiedene Mitgliedstaaten haben dafür nach Angaben der EU-Kommission bereits Projekte mit rund 14 Milliarden Euro unterstützt. In der EU gelten strenge Regeln, wenn ein Staat heimische Unternehmen mit Finanzspritzen unterstützen möchte. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise ein finanzstarkes Land wie Deutschland seinen Firmen einen unverhältnismäßigen Vorteil verschafft und so etwa Konkurrenz aus dem Markt gedrängt wird. Deswegen müssen Vorhaben wie die nun genehmigten von der EU-Kommission geprüft und freigegeben werden. © dpa-infocom, dpa:260714-930-382325/1