Datum14.07.2026 07:48
Quellewww.spiegel.de
TLDRDer DIHK fordert eine Grundgesetzänderung, um die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage im stationären Handel zu klären. Präsident Adrian kritisiert die starren Regeln im Vergleich zum Online-Handel und verweist auf das veraltete Ladenschlussgesetz. Er plädiert für mehr Flexibilität und Eigenverantwortung von Händlern und Konsumenten, ähnlich wie in anderen Ländern. Ziel ist ein zeitgemäßer und rechtssicherer Rahmen.
InhaltIm Internet kann jederzeit eingekauft werden, in Geschäften grundsätzlich nur an sechs Tagen die Woche. Nun fordert der Wirtschaftsverband DIHK eine Lockerung – wofür wohl die Verfassung angepasst werden müsste. Für flexiblere Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel spricht sich der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für eine Grundgesetzänderung aus. Dadurch solle die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft geklärt werden. In Deutschland ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert. Konkrete Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Ladenschlussgesetz des Bundes festgelegt und variieren in den Bundesländern, die jeweils eigene Landesgesetze haben. Es ist eine Höchstzahl verkaufsoffener Sonntage vorgegeben, die an einen Anlass geknüpft sein müssen. Mit Blick auf das sogenannte Ladenschlussurteil sagte DIHK-Präsident Peter Adrian den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der ›seelischen Erhebung‹ am Sonntag spricht. Nun – das erscheint mir nicht zeitgemäß." Deshalb sei es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären. Zuvor hatte bereits der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des Bundestags, Christian von Stetten (CDU), für eine Lockerung der Sonntagsöffnungszeiten geworben. Adrian warb für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. "Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln." Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen, sondern hohe Klagerisiken, sagte er. Das Ladenschlussgesetz sei ein Relikt der Vergangenheit: "Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht." Kritik, der Sonntagsschutz könne ausgehöhlt werden, wies Adrian zurück. "Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden." Andere Länder zeigten, dass es funktioniere.