Datum14.07.2026 05:30
Quellewww.zeit.de
TLDRNiedersachsen hat sein Wassergesetz reformiert, um gestaffelte Gebühren basierend auf dem Verbrauch zu ermöglichen. Ziel ist, sparsamen Umgang zu belohnen und Familien zu entlasten. Allerdings gibt es Hürden: Wasserversorger können Verbrauchsdaten schwer differenzieren (z.B. Single vs. Familie), was zu sozialen Ungerechtigkeiten führen könnte. Der Aufwand für Kommunikation und Abrechnung steigt. Während Verbraucherschützer die Idee des Wassersparens positiv sehen, zweifelt der Verband kommunaler Unternehmen an der praktischen Umsetzbarkeit und Lenkungswirkung.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gesetzesänderung“. Lesen Sie jetzt „Sparen mit neuem Wassertarif? Diese Hürden gibt es“. Die Idee klingt verlockend: Wer mit Wasser sparsam umgeht und wenig verbraucht, soll auch einen geringeren Preis dafür bezahlen. Niedersachsens Landtag hat einer solchen Staffelung der Gebühren mit einer Reform des Wassergesetzes nach einem Antrag der Landesregierung den Boden bereitet. Bei der Umsetzung gibt es allerdings Bedenken. Umweltminister Christian Meyer sagte im Juni im Landtag, die kommunalen Wasserversorger in Niedersachsen erhielten erstmalig die Möglichkeit, "ihre Gebühren nach Verbrauch zu staffeln und so zum Beispiel Familien mit einem günstigen Grundtarif zu entlasten und sparsamen Wasserverbrauch zu belohnen". Heißt: Wer kein Wasser vergeudet, könnte zukünftig mit dem richtigen Tarif mehr Geld in der Tasche haben. Allerdings müssen die Versorger entsprechende Angebote erst noch schaffen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet die neue Möglichkeit gemischt. "Die Idee dahinter, bewusster mit Wasser umzugehen, ist richtig", teilte der Verband mit. "Theoretisch könnten solche Modelle auch zum Wassersparen beitragen, allerdings stellt sich die Frage, ob im Haushalt tatsächlich noch so viel Wasser gespart werden kann und damit überhaupt eine Lenkungsfunktion gestaffelter Gebühren besteht." Ein praktisches Problem: Die Versorger sehen in der Regel nur den Wasseranschluss und nicht, wie viele Verbraucher dahinterstehen – ob ein Single, eine Familie oder ein Mehrfamilienhaus. Im Ergebnis könnte eine Familie daher einen teureren Tarif bezahlen müssen als ein Single, obwohl ihr Verbrauch pro Kopf niedriger ist, so der VKU. "Oder anders gesagt: Wann hinter dem Wasseranschluss ein Pool befüllt oder ein Rasen gesprengt wird, ist vor dem Wasseranschluss nicht sichtbar." Die Landesregierung räumte in der Begründung ihres Gesetzentwurfs selbst ein, dass eine Umstellung "einen gewissen zusätzlichen Aufwand" bedeute, weil der Versorger eine Vergleichbarkeit herstellen müsse. Ursprünglich sollten die Versorger daher ermächtigt werden, die Zahl der Personen, deren Verbrauch über einen Wasserzähler erfasst wird, zu erfassen. In der finalen Fassung des Gesetzes ist dieser Satz aber nicht mehr enthalten. Der VKU geht aktuell nicht davon aus. Das liege zum einen an möglichen sozialen Ungerechtigkeiten, die aus den praktischen Problemen resultieren, zum anderen erhöhten Staffelpreise auch den Aufwand für Kommunikation und Abrechnung. "Denn Preissignale, so sie denn theoretisch sinnvoll wären, müssten dem Endverbraucher kommuniziert werden." Die Preisgestaltung bei öffentlich-rechtlichen Gebühren richtet sich nach Ländergesetzen. Vergünstigungen bei hohen Abnahmen sind dabei laut VKU in den meisten Ländern nicht verboten, müssen aber begründet sein. "Sie kommen meist bei Großabnehmern wie beispielsweise Industriekunden zum Tragen", erklärte eine Sprecherin. Progressive Staffelungen oder dynamische Preise für bestimmte Zeiträume seien in einigen Bundesländern grundsätzlich denkbar, "in der Praxis nach unserer Kenntnis aber die absolute Ausnahme". Modellrechnungen, wie sich die Gebühren je nach Wasserverbrauch verändern könnten, sind laut VKU schwierig, weil sich die Tarife regional unterscheiden. "Den einen Wasserpreis gibt es nicht." Zudem komme es auf die individuelle Ausgestaltung eines gestaffelten Tarifs an. Auch daran hat der VKU grundsätzliche Zweifel. Viele Haushalte hätten gar keinen großen Spielraum, Wasser zu sparen, und viele Kunden würden auch ihren Wasserpreis gar nicht kennen, heißt es – etwa, weil dieser bei Mietern oft in den Nebenkostenabrechnungen verschwinde. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält das Motto "Wer viel Wasser verbraucht, kann auch mehr dafür zahlen" in der derzeitigen Wassersituation hingegen für ein gutes Zeichen. "Wenn die Wasserversorger von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihren Kunden einen progressiven Wassertarif anzubieten, kann dies ein Anreiz sein, deutlich sparender mit Wasser umzugehen", sagte René Zietlow-Zahl, Referent für Energierecht. Die Sensibilität für das Wassersparen, etwa in den heißen Sommermonaten oder bei der Anschaffung von Haushaltsgeräten, könne dadurch steigen. Mit einem wassersparenden Duschkopf beispielsweise könnten 40 bis 60 Prozent an Wasser eingespart werden, so der Experte. In den vergangenen 20 Jahren lagen die Wasserpreise den kommunalen Unternehmen zufolge unter oder im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung. In der jüngeren Vergangenheit wirkten sich demnach allerdings gestiegene Energiepreise, Baukosten sowie Liefer- und Materialengpässe auch auf die Wasserpreise aus. Wegen der Klimakrise muss sich Niedersachsen dem Umweltministerium zufolge sowohl auf Phasen mit zu viel als auch mit zu wenig Wasser einstellen. Um auch in Zukunft genug sauberes Wasser für Mensch und Natur zu haben, müsse es daher effizienter verwendet als bislang. © dpa-infocom, dpa:260714-930-380695/1